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Rente im Mittelpunkt

24.10.2011, 04:29

Magdeburg (cbi/rgm) l Im Jahr 2007 wurde die Anhebung des Renteneintrittsalters beschlossen. In der Folge wird ab 2012 der Beginn bei der Regelaltersrente stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Somit ist ein Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr möglich. Es gibt weitere Rentenarten und Vertrauensschutzregelungen, so dass ein früherer Rentenbeginn mit Rentenminderung möglich ist.

Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 ist kein Renteneintritt in eine Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres mehr möglich.

Alle Fragen rund um die gesetzliche Rente und den möglichen Rentenbeginn beantworten die Experten Sabine Baake, Nancy Dümecke, Frank Ehring und Bianca Holze von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Die Experten sind am morgigen Dienstag von 10 bis 12 Uhr für Ihre Fragen erreichbar. Rufen Sie an unter Telefon (03 91) 53 29 70