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Ehepaar aus Sachsen-Anhalt vor Gericht erfolgreich Schadenersatz für Käufer von Schrott-Immobilien

26.02.2010, 04:52

Magdeburg / Karlsruhe ( dpa ). Erfolg für Käufer sogenannter Schrottimmobilien : Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut die Badenia Bausparkasse zu Schadenersatz verurteilt. Im konkreten Fall ging es um ein Anwesen im Raum Magdeburg. Die Kläger, ein Krankenpfleger und seine Ehefrau, hatten sich 1998 einen 40 Quadratmeter großen Wohnanteil gekauft. Die Ausschüttungen an die Eigentümer aus Mieteinnahmen und angeblichen Steuerersparnissen lagen dort um 25 Prozent unter den zugesagten Beträgen.

Erstmals stützte das Gericht seine Entscheidung auf die Aussage des früheren Badenia-Kreditvorstands Elmar Agostini, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Dieser hat das Unternehmen nicht entlastet, so dass die Klage des Ehepaars aus Sachsen-Anhalt erfolgreich war. Deren Anwälte maßen dem Urteil große Bedeutung zu : Die Bausparkasse gerate damit weiter unter Druck, hieß es. ( Az .: 17 U 562 / 08 )

Gegen die Karlsruher Bausparkasse, die in den 90 er Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe von Heinen & Biege mit Krediten finanziert hatte, waren ursprünglich rund 530 Verfahren geprellter Anleger anhängig. Inzwischen sind es nach Angaben des Gerichts noch 166. Ein Großteil der Klagen wurde mit einem Vergleich beendet.

Elmar Agostini, von 1993 bis 2001 für das Kreditwesen der Badenia-Bausparkasse zuständig, hatte sich in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht als Erfinder der umstrittenen Mietpools zu erkennen gegeben, über die die Ausschüttungen an die Eigentümer abgewickelt worden waren. In einer Vielzahl von Fällen waren die zugesagten Ausschüttungen aus den Pools erheblich geringer ausgefallen als beim Verkauf versprochen.