Mediatoren Schlichten für den Familienfrieden
Erben endet oft in Zank. Da kämpfen Schwester gegen Bruder, Vater gegen Kinder, und am Ende des Konflikts ist jeder unzufrieden. Es geht auch anders: Mit Hilfe der Mediation kann der Zwist friedlich beigelegt werden. Das spart Zeit und Geld.
Bielefeld (dpa) l In Kindertagen schnappte der Bruder seiner kleinen Schwester immer die Bonbons weg. Das nagt noch Jahre später am schwesterlichen Selbstbewusstsein. Nach dem Tod der Eltern ist die Zeit der Rache gekommen: Die "Kleine" will das gemeinsam geerbte Haus unbedingt verkaufen, Bruderherz hätte kein Dach mehr über dem Kopf.
Ein typischer Fall für den Mediator Stephan Konrad aus Bielefeld. Als neutraler Dritter sucht er zusammen mit den Streitenden eine Lösung. Die Voraussetzung für eine solche freiwillige Schlichtung: "Die Menschen müssen soeben noch kommunikationsbereit sein", sagt Konrad.
In Konrads Büro kommt auf den Tisch, was den Einzelnen seit Jahrzehnten bewegt und er nicht verwunden hat. Der Schlichter moderiert das Gespräch, um den Interessenkern der Beteiligten herauszuschälen. Jeder kann Probleme, Wünsche und Ideen aufschreiben. Manchmal liegen die Vorstellungen nah beieinander: "Beide wollen die Apfelsine. Der eine will den Saft, der andere die Schale."
Die Mediationsrunden sind streng vertraulich. Die Beteiligten sollen frei reden können. Nichts vom Gesagten darf vor Gericht verwandt werden; der unabhängige Mediator würde in einem Prozess nicht als Zeuge auftreten. In der Regel gibt er auch keine rechtlichen Ratschläge.
Wer will, kann einen Rechtsbeistand zur Schlichtung mitbringen. "Er begleitet das Verfahren, er hält sich aber zurück", erläutert Holger Siebert, Erbrechtsanwalt im hessischen Alsfeld und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) mit Sitz in Freiburg. Siebert rät zur Mediation, wenn juristisch-rationale Argumente nicht greifen, weil "der Mandant psychologisch woanders kämpft".
Häufig sei Überzeugungsarbeit erforderlich: Das Verfahren wühlt auf, das "Schmutzige-Wäsche-Waschen" kann verletzend sein. Trotzdem ist der Anwalt überzeugt: "Das gemeinsam zustande gebrachte Konzept befriedigt mehr als ein Gerichtsurteil." Das hinterlasse einen schalen Beigeschmack, weil in der Regel eine Partei den Saal als Verlierer verlasse.
Sieberts Erfahrung nach gelingt die Schlichtung in den meisten Fällen. Die üblicherweise in zwei bis drei Sitzungen erarbeitete Lösung wird in einem Vertrag festgehalten. Er bindet alle Beteiligten und wird notariell beglaubigt, sobald es um Immobilien geht. Die Kosten der Mediation tragen die Konfliktparteien, das Wie ist Bestandteil der gefundenen Lösung. In der Regel berechnen Erb-Mediatoren einen Stundensatz von 250 bis 300 Euro.
Seit einiger Zeit ermöglicht Justizia Güteverfahren in Erbstreitigkeiten. Die Verfahren greifen, wenn die Parteien bereits vor Gericht gezogen sind. In der Regel geht der Vorschlag zur sogenannten Gütegerichtsverhandlung von den Richtern aus. "Die meisten wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt", sagt Miriam Gruß, Güterichterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Am ovalen Tisch, ohne Robe und mit Getränken sorgen Gruß und ihre vier Güte-Kolleginnen für ein angenehmes Gesprächsklima. Neben Anwälten dürfen Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte mitgebracht werden, sofern es der Sache dient. Die Vorteile des Güteverfahrens liegen für die Richterin auf der Hand: Im Erfolgsfall schaffen sie Familienfrieden ohne Urteil.