Großer Andrang beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema "Private Altersvorsorge" Selbst kleine Beiträge helfen bei der Rente
Die private Altersvorsorge stand gestern im Mittelpunkt des Volksstimme-Telefonforums. Hier die meistgestellten Fragen und Antworten.
Frage: Meine Tochter und mein Sohn haben vor wenigen Tagen eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Wie kann man herausfinden, was sinnvoll ist?
Antwort: Das können Sie in einer persönlichen Beratung in der Verbraucherzentrale erfragen. Ihre Kinder sollten einen Termin bei der Beratungsstelle Magdeburg unter Telefon (0391) 5 43 99 79 vereinbaren.
Frage: Ich habe eine Riester-Rente seit sechs Jahren. Jetzt sind alle Kinder aus dem Haus und man riet mir, diese Police zu kündigen, weil ja keine Kinderzulagen mehr kommen. Was halten Sie davon?
Antwort: Tun Sie es nicht. Eine vorzeitige Kündigung wäre förderschädlich und würde Sie nur zusätzlich Geld kosten.
Frage: Unsere zu 100 Prozent schwerstbehinderte Tochter ist im Heim. Sollten wir von unserem bisschen Geld für sie noch eine private Rentenversicherung abschließen?
Antwort: Nein, das sollten Sie nicht tun. Der Tochter hilft es nicht, allerdings würde es auch nicht schaden.
Frage: Ich bin 50 Jahre alt, verdiene sehr wenig. Lohnt sich da private Altersvorsorge?
Antwort: Grundsätzlich lohnt es sich, wenn man in irgendeiner Weise etwas fürs Alter tut.
Frage: Ab 2018 erhalte ich aus meiner privaten Rentenversicherung monatliche Rentenzahlungen. Als Rentner muss ich ja Beiträge an meine Krankenversicherung zahlen. Bezieht sich das dann auf die gesamte Rente?
Antwort: Auf Ihre gesetzliche Rente müssen Sie Sozialabgaben und Steuern zahlen. Für die private Rente ist entscheidend, wann sie abgeschlossen wurde, und ob es sich um eine geförderte Altersvorsorge handelt. Ist Letzteres der Fall, ist mit einer nachgelagerten Besteuerung zu rechnen.
"Lieber beitragsfrei stellen als kündigen."
Frage: Ich bin Witwe, erhalte Witwenrente und wohne in einer Bedarfsgemeinschaft. Sollte ich nun meinen Riester-Vertrag kündigen, weil das Geld für die Beiträge ganz schön knapp geworden ist?
Antwort: Auf keinen Fall. Wenn Sie das Geld für die Beiträge tatsächlich nicht mehr aufbringen können, lassen Sie Ihre Police beitragsfrei stellen. Eine Kündigung bedeutet auf jeden Fall finanziellen Verlust.
Frage: Ich bin selbständige Schneiderin, 48 Jahre alt und zahle in die gesetzliche Rentenversicherung nur den Mindestbeitrag ein. Das bringt mir 320 Euro im Monat Rente. Privat habe ich eine Vorsorge mit 100 Euro monatlich abgeschlossen. Reicht das fürs Alter?
Antwort: Höchstwahrscheinlich nicht. Sie sollten als Altersrentnerin so viel Geld zur Verfügung haben, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten bezahlen können und die Beiträge für Ihre lebenslange Grundversorgung aufbringen können.
Frage: Kann sich mein Mann bereits mit 63 Jahren die Riester-Rente auszahlen lassen? Er hat die Versicherung seit 2002. Und geht das auch in einem Betrag?
Antwort: Bei älteren Riester-Verträgen gilt, dass diese frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Erst bei geförderten Verträgen mit einem Vertragsabschluss ab 2012 ist das wegen der "Rente mit 67" erst ab 62 möglich. Aber: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass maximal nur 30 Prozent als Kapital gezahlt werden können. Der "Rest" erfolgt als lebenslange Rentenzahlung. Ausnahme: Das eingezahlte Kapital ist so gering, dass nur eine sogenannte Mini-Rente herauskommt.
"Es lohnt sich, bis zur Rente durchzuhalten."
Frage: Wenn ich für mein Kind einen Riester-Vertrag abschließe, möchte ich nicht, dass es Geld verliert. Kann das eventuell passieren?
Antwort: Wenn Ihr Kind den Vertrag bis zum Rentenalter durchhält, nicht. Denn unabhängig von der Variante des Riester-Vertrages - möglich sind zum Beispiel Banksparpläne oder Fonds - sind die Anbieter verpflichtet, zu Beginn der Rentenzahlung das eingezahlte Kapital zuzüglich Zulagen bereitzuhalten. Wichtig ist, dass Ihr Kind der Vertragspartner ist, obwohl Sie das Geld für die Einzahlungen zur Verfügung stellen. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss Ihr Kind vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Dieser Betrag verringert sich um die ihm zustehenden Zulagen. Es bekommt 154 Euro Grund- und 185 Euro Kinderzulage pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro. Ist Ihr Kind unter 25 Jahre alt, gibt es außerdem einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Frage: Sollte mein Sohn jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließen, ehe die Unisex-Regelung im Dezember kommt? Er ist noch Auszubildender.
Antwort: Die sogenannten Unisex-Tarife sollten kein ausschlaggebendes Argument für den Abschluss eines Riester-Vertrages sein. Die Einführung geschlechtsneutral kalkulierter Tarife in der Versicherungsbranche hat keine Auswirkungen auf die Riester-Förderung. Lassen Sie sich also nicht zu einem Vertragsabschluss drängen, sondern prüfen Sie in Ruhe mehrere Angebote und Varianten. Bedenken Sie auch, dass Ihr Sohn erst einmal die Grundrisiken absichern sollte - wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zum Ende seiner Ausbildung ist er in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert.
Teil 2 des Telefonforums "Private Altersvorsorge" erscheint in der morgigen Ausgabe.