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Die meistgestellten Fragen beim Volksstimme-Telefonforum beantworten drei Experten Sicherheit geht bei Geldanlagen vor Rendite

06.06.2013, 01:17

Rund um das Thema sichere Geldanlage ging es beim Volksstimme-Telefonforum am vergangenen Dienstag. Heute Teil 2 der Leserfragen und die Antworten der Experten.

Frage: Mein Bekannter meinte, wir befänden uns gerade in Zeiten kalter Enteignung. Was versteht man eigentlich darunter?

Antwort: Von einer sogenannten kalten Enteignung ist dann die Rede, wenn Geldentwertung nicht durch den Zinsertrag ausgeglichen wird. Will man das umgehen, muss man etwas Risikobereitschaft bei der Geldanlage mitbringen.

Frage: Ich habe mein Geld bei mehreren Bankinstituten angelegt. Gilt die Sicherheit des Einlagenfonds nur einmal oder für alle Institute?

Antwort: Der gesetzliche Schutz für Anlagen wie Tagesgelder, Sparbücher oder Sparbriefe bei Banken in Deutschland und in der Europäischen Union gilt pro Person und Bank hundertprozentig bis zu 100 000 Euro. Höhere Einlagen sind zusätzlich geschützt durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken. Dieser Schutz ist unterschiedlich hoch - je nach Kapitalvermögen der Bank. Bis zu welcher Grenze Ihre Guthaben geschützt sind, sollten Sie bei Ihren Banken erfragen.

Frage: Was passiert mit meiner Festgeldanlage, wenn der Euro Pleite geht, und wir wieder D-Mark haben?

Antwort: Gegenwärtig gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es soweit kommt. Sollte es aber zu einer Umwandlung des Euro in die D-Mark kommen, dann würde Ihr Guthaben entsprechend umgestellt, möglicherweise sogar aufgewertet werden.

"Eine Rürup-Rente ist Hartz-IV-geschützt."

Frage: Ist es sinnvoll, mit 63 Jahren noch in eine Sofort-Rente als Zusatzrente einzusteigen?

Antwort: Bei der Sofort-Rente zahlen Sie ja einen Einmal-Betrag ein, den Sie dann erst nach einigen Jahren wieder heraus haben. Also lohnt diese Variante, wenn man sehr lange lebt. Je älter Sie werden, umso günstiger. Abgesehen davon, ist die Sofort-Rente auf jeden Fall eine garantierte Leistung, die Ihnen eben lebenslang zusteht. Bevor Sie sich jedoch dafür entscheiden, vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie dabei vor allem darauf, dass Sie eine Rente mit dynamischer Auszahlung wählen. So verhindern Sie, dass Sie unter ein einmal erreichtes Rentenniveau rutschen.

Frage: Ich besitze Fonds. Sollte meine Bank pleite machen, ist mein dort angelegtes Geld futsch?

Antwort: Meldet eine Bank Insolvenz an, sind die Fondsanteile der Kunden als sogenanntes Sondervermögen geschützt und können nicht zugunsten der Gläubiger der Bank verwertet werden.

Frage: Meine 1997 abgeschlossene Lebensversicherung läuft noch bis 2020. Weil die Zinsen bei Versicherungen Jahr für Jahr sinken, erwäge ich, zu kündigen und mein Geld woanders sicher anzulegen. Was halten Sie davon?

Antwort: Das ist nicht ratsam. Sie erhalten bei der Kündigung nur den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert. Sie machen ganz klar Verlust. Außerdem verfügen Sie noch über einen Sparanteil, der die Verzinsung von vier Prozent garantiert. Hinzu kommen noch Überschüsse, die seit 1997 aufgelaufen sind. Das ist auf dem heutigen Kapitalmarkt nicht zu toppen. Wenn Sie das Geld nicht anderweitig benötigen, unbedingt weiterlaufen lassen!

Frage: Britische Banken werben derzeit mit sehr guten Angeboten - bieten etwa für einjähriges Festgeld drei Prozent. Ist das Geld dort sicher?

Antwort: Anlagen bei britischen Banken sind im Rahmen einer für die gesamte EU-Region gültigen Regelung bis zu einer Höhe von 85 000 britischen Pfund gesichert. Sie müssen allerdings wissen, dass Sie mit der Bank in einem Ernstfall im Direktverfahren englisch kommunizieren müssen.

Frage: Seit 1995 bin ich alleinstehend und als Selbständige tätig. Jetzt habe ich 30 000 Euro als Kapitalzahlung zur Verfügung. Wenn ich das Geld in eine Rürup-Rente stecke, ist es dann für den Fall, dass ich mal Pleite mache und bei Hartz IV lande, als Altersvorsorge sicher?

Antwort: Ja, eine Rürup-Rente ist "Hartz-IV-geschützt". Unter steuerlichem Aspekt sollten Sie allerdings beachten, dass das Finanzamt für Singles maximal 20 000 Euro an Beiträgen anerkennt. Bleiben 10 000 Euro, die Sie erst nächstes Jahr "nachschieben" können. Allerdings sollten Sie auch daran denken, dass im Alter eine Rürup-Rente genauso besteuert wird wie die gesetzliche Rente, und dass sie weder kapitalisiert, noch beliehen oder veräußert werden darf.

Frage: Ich habe ein günstiges Angebot für ein einjähriges Festgeld mit drei Prozent von der Bank of Scotland vorliegen. Wie ist das hier mit der Einlagensicherung?

Antwort: Anlagen bei der Bank of Scotland sind bis zu einer Höhe von 85 000 britischen Pfund gesichert. Das Angebot der Bank ist überlegenswert. Sie müssen nur bedenken, dass Sie mit der Bank im Ernstfall im Direktverfahren englisch kommunizieren müssen. Die schottische Bank ist jetzt auch dem "freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken" beigetreten. Bei Neuzugängen sind in diesem Rahmen 250 000 Euro geschützt.

"Wählen Sie unbedingt immer unter mehreren Angeboten aus."

Frage: Ich beziehe jetzt eine Betriebsrente. Ist diese sicher - und muss ich diese Bezüge auch versteuern?

Antwort: Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel über den Pensions-Sicherungsverein oder über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen "Protektor" geschützt - je nach Art Ihrer Betriebsrente. Von dieser Art hängt auch die Frage der Besteuerung ab: Handelt es sich beispielsweise um eine Rente aus Entgeltumwandlung, dann geht Ihre Betriebsrente vollständig in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ein. In den meisten Fällen jedoch wurde auf die Betriebsrente bereits Lohnsteuer gezahlt. Wird eine Betriebsrente fällig, die auf einem solchen steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für Sie nur Steuer in Höhe eines geringen Ertragsanteils an.

Frage: Wie es aussieht, muss ich demnächst Arbeitslosengeld II beantragen. Da muss man ja Vermögen angeben. Gelten meine 10 000 Euro, die ich in einer Lebensversicherung angespart habe, auch als solches?

Antwort: Bei der Vermögens-prüfung wird Ihre Rentenversicherung berücksichtigt. Vorausgesetzt, Ihr Rentenversicherungsvertrag ist so gestaltet, dass Sie an das Geld von der Versicherung erst gelangen, wenn Sie das 60. Lebensjahr erreicht haben. Diese Ausschluss-Klausel muss im Versicherungsvertrag enthalten sein, bevor Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dann gilt für diese Variante der Alterssicherung ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr.

Frage: Ich möchte eine Lebensversicherung abschließen. Aber der Garantiezins ist - so ich gehört habe - gerade gesenkt worden. Was bedeutet das genau, und bei welcher Versicherungsgesellschaft ist man am besten aufgehoben?

Antwort: Zum letzten Teil Ihrer Frage: Wählen Sie auf jeden Fall unter mehreren Angeboten aus, und achten Sie unbedingt auf die garantierten Renten. Die Überschüsse kann Ihnen niemand garantieren. Doch wenn Sie feststellen, dass eine bestimmte Gesellschaft in der Vergangenheit gut gewirtschaftet hat, kann es eine Entscheidungshilfe sein. Der aktuelle, garantierte Zins bei Lebens- und Rentenversicherungen auf den Sparanteil - also nach Abzug der Kosten - lautet 1,75 Prozent und gilt für Verträge, die neu seit diesem Jahr abgeschlossen werden.