Verbraucher haben bei Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht / Bei neuem Anbieter nicht in Vorkasse gehen Strompreis: Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen
Magdeburg (rgm) l Ab 2013 werden vielerorts die Strompreise kra¨ftig steigen. Ein Anstieg der monatlichen Abschlagszahlungen um durchschnittlich mehr als elf Prozent wird angeku¨ndigt (Volksstimme berichtete). Bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden muss ein Drei-bis-vier-Personen-Haushalt mit Mehrkosten von rund 110 Euro rechnen. Die Unternehmen begru¨nden die Erho¨hung mit stark gestiegenen Steuern, Umlagen und Abgaben fu¨r den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Steigende Strom- und Gaspreise mu¨ssen Verbraucher nicht einfach hinnehmen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich die Erho¨hungen oft wieder ausgleichen. Das gro¨ßte Sparpotenzial haben Kunden, die noch immer im teuren Grundversorgungstarif ihres o¨rtlichen Versorgers sind. Dies sind beim Strom mehr als 40 Prozent der Haushalte.
Das sollten Verbraucher wissen: Bei Preiserho¨hungen haben Verbraucher ein Sonderku¨ndigungsrecht. Verbraucher in der Grundversorgung ko¨nnen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der A¨nderung ku¨ndigen. Bei Sondervertragskunden findet man das Sonderku¨ndigungsrecht und die Frist meist in den Allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen. Die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale helfen beim Wechsel: Anhand der letzten Jahresabrechnung Stromverbrauch ermitteln, danach sollten Kunden Preise, beispielsweise anhand eines Tarifrechners im Internet, vergleichen. Verbrauchern, die keinen Zugang zum Internet haben und ihre letzte Energierechnung mitbringen, hilft die Verbraucherzentrale bei der Recherche nach gu¨nstigen Energiepreisen. Kunden sollten keine Tarife mit Vorkasse oder Kaution wa¨hlen und auf kurze Vertragslaufzeit (ho¨chstens ein Jahr), eine monatliche Ku¨ndigungsfrist und Tarife mit Preisgarantie achten.
Selbst wenn nach einer Ku¨ndigung der Wechsel zu einem neuen Anbieter dauert, muss niemand fu¨rchten im Dunkeln zu sitzen, die Stromversorgung ist u¨bergangsweise durch den Grundversorger gesetzlich sichergestellt.