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Volksstimme-Telefonforum zum Thema "Studieren im Ausland" / BAföG-Fragen oft gestellt Studium, Stipendium und Versicherung

02.11.2011, 04:23

"Studieren im Ausland" - so lautete das Thema des gestrigen Telefonforums der Volksstimme. Die Fragen, die am häufigsten gestellt wurden und die Antworten lesen Sie hier.

Frage: Ich möchte in Europa ein Praktikum absolvieren. Wo kann ich dafür eine finanzielle Förderung bekommen?

Antwort: Das LEONARDO-Büro Sachsen-Anhalt an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg bietet allen Studierenden und Graduierten Sachsen-Anhalts die Möglichkeiten, sich um ein Praktikum in einem europäischen Land zu bewerben. Mindestdauer für Studierende sind drei Monate und für Graduierte acht Wochen.

Frage: Ich bin Student der Ingenieurwissenschaften und möchte ein Kurzpraktikum irgendwo auf der Welt machen. Gibt es Fördermöglichkeiten für mich?

Antwort: Für Sie käme IAESTE-Programm in Frage. Das bietet meistens in den Sommermonaten Praktika in der ganzen Welt an. Interessenten, die in Magdeburg studieren, wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt der Universität.

Frage: Ich weiß, dass es für Studienaufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms eine Förderung gibt. Gibt es auch für andere Aufenthalte die Möglichkeit, Geld zu bekommen?

Anwort: Der DAAD (Deutscher Akademische Austauschdienst) hat ein Programm namens PROMOS. Damit können Hochschulen Studien- und Praktikumsaufenthalte ihrer Studierenden ganz individuell fördern. Ansprechpartner sind die Akademischen Auslandsämter der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Universität Magdeburg.

Frage: Ich bekomme in Deutschland BAföG. Kann ich das mit ins Ausland nehmen?

Antwort: Nein, das BAföG ist nicht ins Ausland übertragbar. Anträge auf Förderung einer Auslandausbildung sind bei speziell dafür vorgesehenen Ämtern zu stellen.

Frage: Ich will in Australien studieren. Wo kann ich Auslands-BAföG beantragen?

Antwort: Den Antrag stellen Sie bitte beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Marburg. Weitere Informationen bekommen Interessierte unter www.das-neue-bafoeg.de.

Frage: Ich bin Student an einer deutschen Hochschule und möchte ein Semester im Ausland studieren. Bin ich dann weiter bei meiner Krankenversicherung versichert?

Antwort: Wenn Sie während ihres Auslandsaufenthaltes weiter an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, bleiben sie weiterhin krankenversichert. Für Familienversicherte ist das beitragsfrei. Sind Sie selber studentisch versichert, bedeutet das, dass Sie während ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin ihre Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zahlen.

Frage: Gilt das auch, wenn ich in einem Nicht-EU-Land wie beispielsweise Amerika oder Australien studiere ?

Antwort: Wenn Sie als deutscher Staatsbürger in einem Land außerhalb der EU studieren, müssen Sie sich unter Umständen in ihrem Studienland versichern - zum Beispiel bei einer privaten Versicherung dort. Das kann auch für Studierende gelten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im EU-Ausland studieren.

"Ein Auslands-BAföG ist möglich."

Frage: Mein BAföG-Antrag für mein Studium in Deutschland wurde abgelehnt. Lohnt es sich für mich trotzdem, einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen?

Antwort: Auf jeden Fall sollte man es probieren. Die Bedarfssätze im Ausland sind höher als in Deutschland. Und: Zusätzliche Kosten wie eventuell Studiengebühren werden angerechnet. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Studentenwerk, das für ihr Zielland verantwortlich ist. Die Kollegen sind gern bereit, in einem telefonischen Vorgespräch mit Ihnen zu klären, ob sich ein Antrag lohnt.

Frage: Ich habe gerade mit dem Studium begonnen. Ab wann sollte ich mit der Vorbereitung für mein Auslandssemester beginnen?

Antwort: Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie von der Erstberatung bis zum Einstieg in den Zug oder in das Flugzeug etwa zwölf bis achtzehn Monate Vorbereitungszeit brauchen. Dieser Vorbereitungsaufwand wird oft unterschätzt. Aber bitte denken Sie daran, dass für Anträge auf Fördermöglichkeiten mitunter die Bewerbungsfristen sechs bis neun Monate vorliegen. Wer zu spät kommt, der verliert Zeit oder Fördermöglichkeiten.

Frage: Ich bin Bachelor-Student. Wann sollte ich am bestens ins Ausland gehen?

Antwort: Bei einem dreijährigen Bachelor-Programm empfehlen wir das fünfte oder sechste Semester. Bei einem zweijährigen Master-Programm ist das dritte oder vierte Semester empfehlenswert.

Frage: Ich möchte ausschließlich im Ausland studieren. Kann ich dafür Auslands-BAfög bekommen?

Antwort: Ja, für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte einen Antrag auf Vorab-Entscheidung stellen. Das heißt, bis zu zwölf Monaten vor Beginn des Studiums kann über den Antrag entschieden werden und das Amt ist dadurch verpflichtet.

Frage: Wenn ich beispielsweise in Amerika studiere und mich selber versichern muss, bin ich trotzdem bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weiter versichert?

Antwort: Wenn Sie während des Auslandssemesters weiter in einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, bleiben Sie auch weiterhin gesetzlich versichert.

Frage: Für die Zeit meines Studiums bin ich an einer französischen Universität immatrikuliert, muss ich mich dann selber versichern?

Antwort: Wenn Sie ausschließlich an einer Hochschule oder Universität im EU-Ausland immatrikuliert sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, bleiben Sie ebenfalls gesetzlich versichert.

Frage: Behalte ich meine deutsche Krankenversicherungskarte?

Antwort: Ja. Wenn Sie weiter gesetzlich versichert sind entsprechend den genannten Voraussetzungen, dann erhalten Sie mit dieser Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in vielen Ländern alle medizinisch notwendigen Leistungen, als wären Sie dort versichert. In einigen Ländern ist die Leistung nur auf den Notfall begrenzt. Lassen Sie sich gegebenenfalls bei ihrer Krankenkasse beraten.

"Wer zu spät kommt, der verliert Zeit."

Frage: Wie kann ich im Ausland die Vorteile für Studierende nutzen?

Antwort: Dazu sollten Sie den ISIC (International Students Identity Card) beantragen. Dieses Dokument ist das einzige, das Studenten weltweit als Studenten ausweist. Den bekommt man beispielsweise bei dem Studentenwerk, das für die Betreuung der Studierenden Ihrer Hochschule zuständig ist.

Frage: Wie sieht es mit Zuzahlungen und Kostenerstattungen aus?

Antwort: Im Ausland sind zum Teil gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen - zum Beispiel für Medikamente. Allerdings kann die Eigenbeteiligung nicht erstattet werden. Auch die ärztliche Behandlung muss in einigen Ländern vorerst selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich dann eine Rechnung ausstellen, die genau die Kosten für die einzelnen Leistungen und den Grund der Behandlung beinhaltet. Die Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Kassen erstatten Ihnen die Kosten, jedoch nur in der Höhe der in Deutschland geltenden Vertragssätze.

Frage: Ich möchte in Brasilien im nächsten Jahr ein Auslandssemester belegen. Dazu benötige ich einige Impfungen. Muss ich die selber bezahlen?

Antwort: Handelt es sich um ein freiwilliges Auslandssemester, dann werden von der Techniker Krankenkasse beispielsweise die Kosten übernommen. Das ist allerdings nicht in allen Krankenkassen so. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

Frage: Ist trotz der in Deutschland weiter gültigen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung ratsam?

Antwort: Ja, denn Kosten eines Rücktransportes nach Deutschland und eventuelle zusätzliche Kosten für medizinische Leistungen werden nicht erstattet.