Was zahlt die Versicherung bei Sommergewitter mit Folgen ? Sturmschäden werden ab Windstärke 8 anerkannt
Düsseldorf ( rgm ). Ein kühlendes und klärendes Gewitter kommt so manchem bei der derzeitigen Hitze sehr gelegen. Doch kann ein heftiges Sommergewitter mit Orkanböen und Hagel neben der ersehnten Abkühlung auch abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume und weitere Zerstörungen hinterlassen. Da stellt sich die Frage, wer für diese Schäden aufkommt.
Alle Sturmschäden am Gebäude deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Dabei muss der Sturm mindestens Windstärke 8 erreichen ( ab 62 km / h ). Die Police schließt zudem Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden sowie Folgeschäden mit ein. Das ist der Fall, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Eine solche Versicherung benötigt jeder Hauseigentümer.
Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Dabei richtet sich die Höhe der Versicherungsbeiträge nach der Region, in der man wohnt. So ist die Bundesrepublik in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt : In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern. Neben Standardleistungen wie zum Beispiel Einbruch-, Brandund Leitungswasserschäden ersetzt die Hausratversicherung Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben sowie Glasdächern einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Alle unmittelbaren Sturmund Hagelschäden an Autos werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Wird ein Fahrzeug durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.
Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es laut ARAG einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Selbstverschulden entstanden sind : Wenn zum Beispiel ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.
Tipp : Schäden sind umgehend der Versicherung zu melden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Schäden vor der Notreparatur fotografiert werden.