Unterhalt statt Vorsorge?
Wir leben in Scheidung. Jetzt fürchte ich, dass ich wegen der zu erwartenden Unterhaltszahlungen an meine Frau künftig meine zusätzliche Altersvorsorge einschränken muss. Wie wird das geregelt ?
Es antwortet : Gerd Frömming, Fachanwalt für Familienrecht in Magdeburg : Kindes- und Ehegattenunterhalt werden aus dem Nettoeinkommen berechnet, also Brutto abzüglich Steuern und Vorsorgeaufwendungen, wie notwendige Kranken- und Pfl egeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Aber : Neben den Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse dürfen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch zusätzliche Rücklagen für Altersvorsorgeaufwendungen, zum Beispiel auf einem Sparbuch oder in einer privaten Rentenversicherung oder Direktversicherung, einkommensmindernd berücksichtigt werden. Gerichte sehen dabei einen Betrag von bis zu 4 Prozent des Gesamtbruttoeinkommens – wie beim Höchstfördersatz der Riester-Rente – als angemessen an. Noch höhere Sparleistungen werden bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für den Abzug solcher zusätzlicher Altersvorsorge ist jedoch, dass sie tatsächlich gespart wird und später dem Unterhaltspflichtigen zugute kommt. Außerdem muss sie insgesamt angemessen sein. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn das verbleibende Geld nicht ausreichen würde, um den Regelbedarf für ein minderjähriges Kind zu zahlen.
Solange der Abzug der zusätzlichen Altersvorsorge noch nicht geklärt ist, hat der Unterhaltspfl ichtige das Recht, die dafür vorgesehenen Gelder bis zur Entscheidung des Gerichts auf einem Extra-Konto zurückzulegen.