Nach Urteilen zu Kapitallebensversicherungen Verbraucher können auf Nachzahlung pochen
Hamburg ( ddp ). Auf die deutsche Versicherungswirtschaft kommen nach Ansicht von Verbraucherschützern Belastungen in Milliardenhöhe zu. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg gestern mitteilte, hat das Hamburger Landgericht in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali ( Volksfürsorge ) entschieden, dass mehrere Kündigungs- und Beitragsfreistellungsklauseln unwirksam sind. Nun könnten Versicherte, die seit 2001 eine Kapitallebensoder private Rentenversicherung abgeschlossen und diese seither gekündigt haben, eine nachträgliche Aufstockung der Rückkaufswerte fordern. Die Urteile hätten Grundsatzbedeutung für die Branche und Millionen Verbraucher.
Nach Ansicht der Richter sei dem Verbraucher " weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht ", hieß es weiter. Mit dieser Auffassung sei das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2005 gefolgt, in der bis Herbst 2001 verwendete Klauseln beanstandet worden waren.
Laut Verbraucherzentrale werden in Deutschland jährlich rund vier Millionen kapitalbildende Versicherungen gekündigt. Kunden könnten etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückfordern. Liege die Kündigung schon länger zurück, ist nun ein Nachschlag fällig. Auch sei ein Stornoabzug nicht mehr erlaubt.
Betroffene sollten sofort Ansprüche anmelden. Ein Musterbrief ist im Internet ( vzhh. de ) erhältlich. ( Az .: 324 O 1116 / 07, 1136 / 07, 1153 / 07 )