Internet Vermeintlich kostenlosen Service bezahlen?
Ich habe im Internet meine Lebenserwartung ausrechnen lassen in der Annahme, das sei ein kostenloses Angebot. Denn eine Preisangabe war auf der Internetseite nicht zu entdecken. Nun habe ich eine Rechnung dafür bekommen. Muss ich sie bezahlen?
Es antwortet Rechtsanwalt Ludwig Jorkasch-Koch aus Magdeburg: Manche Internetdienstleister haben sich darauf spezialisiert, den Verbraucher im Internet über den eigenen Familienstammbaum oder über ihre Lebenserwartung zu informieren.
Dass solche Angebote wissenschaftlich meist mehr als zweifelhaft sind, ist nur das kleinere Ärgernis. Oft sind sie auch mit Kosten verbunden, ohne dass dem Kunden bewusst ist, dass er ein kostenpflichtiges Angebot wahrnimmt.
Die Gerichte haben die Position des Verbrauchers jedoch gestärkt : In einem Fall hat das Amtsgericht München (Az.: 161 C 23695/06, Urteil vom 16.01.2007) über das Angebot eines Internetdienstleisters zu entscheiden, der den Verbraucher anbot, die eigene Lebenserwartungszeit berechnen zu können. Die Kosten für diesen "Service" von 30 Euro waren in den AGB so versteckt aufgelistet, dass sie für den Kunden nicht ohne weiteres ersichtlich waren. Die Klage des Internetdienstleister wurde daher abgewiesen.
Das Landgericht Hanau geht sogar noch einen Schritt weiter (Az.: 9 O 870/07 Urteil vom 07.12.2007). Es kommt zu dem Schluss, dass – falls in dem Internetauftritt lediglich versteckt in den AGB auf die Vergütungspfl icht hingewiesen werde – es sich um einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und zusätzlich noch um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handele. Das Landgericht Hanau gibt Verbraucherverbänden und Wettbewerbsvereinen damit ein Instrument an die Hand, diese Wettbewerber abzumahnen und die in den AGB versteckte Preisauszeichnung zu unterbinden.
Wenn Sie im Internet in eine Abo- Falle geraten sind, sollten Sie auf keinen Fall vorschnell dem Druck nachgeben und die Forderung begleichen. Bevor Sie in irgendeiner Weise reagieren, sollten Sie fachkundigen Rat bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.