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Versicherungen, die man sonst noch angeben kann

13.05.2011, 04:32

Arbeitslosenversicherung: Der gesetzliche Arbeitnehmeranteil laut Lohnsteuerbescheinigung kommt in Zeile 44, freiwillige Beiträge in Zeile 56.

Ausbildungsversicherung: Zeile 49, aber nur wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde (weitere Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung)

Auslandsreise-Krankenversicherung: Zeile 35

Aussteuerversicherung: Zeile 49, aber nur wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde (weitere Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung)

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Nur eigenständige Versicherungen in Zeile 47. Policen, die im Rahmen von anderen Versicherungen, etwa als Zusatz zu einer Lebensversicherung abgeschlossen wurden, sind nur begünstigt, wenn auch der Rahmenvertrag begünstigt ist (Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung).

Haftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherungen aller Art, zum Beispiel Kfz-, Privat-, Tierhalter-, Gebäudehaftpflicht in Zeile 48.

Krankenhaustagegeld: Zeile 35.

Krankentagegeldversicherung: Zeile 35.

Krankenversicherung: Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversorgung gehören in der Regel in Zeile 12 oder 31. In Zeile 45 nur, wenn der Versicherte widersprochen hat, dass der Krankenversicherer dem Finanzamt die Daten elektronisch übermittelt.

Kapitallebensversicherung: Zeile 49. Bedingungen: Abschluss vor 2005, laufende Beitragszahlung (kein Einmalbetrag), mindestens 12 Jahre Laufzeit, Todesfallschutz mindestens 60 Prozent. Nur 88 Prozent der Beiträge werden anerkannt, dennoch den gesamten Beitrag eintragen. Fondsgebundene Versicherungen sind nicht begünstigt.

Pflegeversicherung: Arbeitnehmerbeiträge gehören in der Regel in Zeile 15 oder 32. In Zeile 45 gehen sie nur, wenn der Datenübermittlung wiedersprochen wurde. Private Pflegeversicherung Zeile 36.

Rentenversicherung: Zeile 49 für private Rentenversicherungen mit Kaptitalwahlrecht – Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung. Sie gelten auch für private Rentenpolicen ohne Kapitalwahlrecht, solche Beiträge aber in Zeile 50.

Risikolebensversicherung: Zeile 48.

Unfallversicherung: Zeile 48, auch Kfz-Insassenunfall. Verträge mit garantierter Prämienrückzahlung werden wie Kapitallebensversicherungen behandelt und gehören in Zeile 49, wenn die Bedingungen erfüllt sind.