Telekommunikation Vertrag gründlich prüfen, bevor er unterschrieben wird
Sparen? Wer will das nicht. Da klingen auch Angebote verlockend, die niedrigere Telefonkosten versprechen. Doch das rasche "Ja" zum neuen Tarif mit eigenhändiger Unterschrift wurde auch im gerade zu Ende gegangenen Jahr für viele meist ältere Telefonkunden zu einer endlosen Geschichte.
So wollten auch die älteren Angehörigen von Christin Söchting beim Telefonieren sparen. Die Aussicht auf einen günstigeren Preis ließ sie bei einem der vielen Anbieter einen Vertrag abschließen. Der vorherige bei der Telekom wurde automatisch gekündigt. "Eine Woche lang ging auch alles gut", schrieb die Leserin. Dann aber dauerte es immer ewig, ehe ein Anruf rausging. Alle zehn Sekunden ertönte ein netter Piepton bis die Verbindung letztlich abbrach. Die älteren Leute haben dann den Kontakt zum Ansprechpartner gesucht. Der fand auch rasch die Ursache für das Problem – ein veraltetes Telefon.
Hinzu kam noch, dass statt der vertraglich vereinbarten 20-Euro-Monatsrechnung eine über 50 Euro einging – für zwei Monate plus Mahngebühren. Dabei hatten die Kunden doch eine Einzugsermächtigung unterschrieben.
Dubioser "Kontrollbesuch"
Die Rechnung wurde sicherheitshalber doch noch per Überweisung und vor dem Fälligkeitstermin bezahlt – das Telefon aber trotzdem abgeklemmt. Vor lauter Ärger mit dem neuen Anbieter sollte nun der Vertrag gekündigt werden. Nur gegen Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 480 Euro, also die kompletten Gebühren für die zweijährige Laufzeit, soll dies hier möglich sein. "Nun haben sich diese Kunden wieder bei der Telekom angemeldet und zahlen doppelt", so die Leserin zu diesem Fall.
In einem anderen wurde ein Vertrag auf den Namen des schon vor Jahren verstorbenen Ehemannes einer Leserin aus dem Landkreis Börde abgeschlossen – nach Unterschriftenprüfung musste das Telekommunikationsunternehmen hier der "Neukundin" gegenüber einräumen, "dass der Vertrag nicht durch Sie selbst unterzeichnet wurde".
Die eigene Unterschrift setzte die 86-jährige Dame dann aber unter ein Papier, auf dem sie zwei jungen Männern, die sich an der Wohnungstür als Telekom-Mitarbeiter ausgegeben hatten, ihren "Kontrollbesuch" bei dieser Kundin bestätigen sollte. Fast ein Jahr dauerte es, bis die Rentnerin mit Hilfe der Redaktion Leseranwalt aus dem auf derart dubiose Art geschlossen Telefonvertrag herauskam und wunschgemäß wieder zum bisherigen Anbieter wechseln konnte.
Vorsicht geboten bei Haustürgeschäften
Helfen konnten wir auch einem ehemaligen Ukrainer, der jetzt in Sachsen-Anhalt lebt, aber noch nicht Deutsch spricht. Auch er unterzeichnete zwei Herren, die ihn aufsuchten, auf deren Aufforderungen hin ein Blatt, von dem er wegen der Sprachbarriere gar nicht mitbekam, dass er so zu einem Zweijahresvertrag über eine Telefon- und Internet-Flatrate kam, obwohl er nicht einmal einen Computer besitzt.
Diese und viele andere Fälle, in denen auch das Einschalten einer Zeitungsredaktion nichts bewirken kann, da Vertrag nun mal Vertrag ist, sind Anlass zu mahnen: Jedes Dokument genau prüfen, bevor man seine Unterschrift darunter setzt.
Wichtig ist auch nochmals folgender Hinweis der Verbraucherschützer: Für Haustürgeschäfte ist eine Widerrufsbelehrung gesetzlich vorgeschrieben.Entsprichtdiese nicht den Vorschriften, kann ein eigentlich gar nicht gewollter Vertrag auch nach der üblichen Zwei-Wochen-Frist noch widerrufen werden.