Fragen und Antworten beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema "Trennung und Scheidung" Verträge schaffen eindeutige Regelungen
Um "Trennung und Scheidung" ging es am Dienstag beim Telefonforum der Volksstimme. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst.
Frage: Ich bin verheiratet und Alleineigentümer eines Hauses. Darf ich das Haus allein verkaufen? Muss ich im Falle der Scheidung vom Kaufpreis etwas abgeben?
Antwort: Sie dürfen das Haus als Alleineigentümer verkaufen und den Kaufpreis behalten. Stellt das Haus jedoch ihr wesentliches Vermögen dar, so benötigen Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners zum Verkauf. Hat Ihr Ehepartner Geld und Zeit in Um- und Ausbau Ihres Hauses investiert, hat er eventuell Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Sofern der Kaufpreis bei der Scheidung noch vorhanden ist, ist er bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches zu berücksichtigen.
Frage: Meine Schwiegereltern haben uns vor einigen Jahren 15 000 Euro geschenkt, von denen wir uns gemeinsam eine Küche gekauft haben. Inzwischen leben wir in Scheidung. Die Schwiegereltern wollen nun von mir die Hälfte der 15000 Euro zurück erhalten. Dürfen Sie dies von mir fordern?
Antwort: Ja.Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von 2010 wird von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgegangen, was eine partielle Rückabwicklung zur Folge haben kann. Bei Schenkungen sollten die Bedingungen, die zu einer Rückabwicklung führen dürfen, schriftlich festgehalten werden.
Frage: Mein Mann und ich besitzen seit Jahren gemeinsam je zur Hälfte ein Einfamilienhaus. Wir haben uns nun getrennt und mein Mann ist ausgezogen. Er will mir seinen Anteil am Haus übertragen. Wann muss ich meinen Mann auszahlen?
Antwort: Zur Übertragung des Miteigentumsanteils des Hauses bedarf es eines notariellen Übertragungsvertrages. In diesem regeln Sie sowohl Höhe als auch Fälligkeit des Auszahlbetrages. In diesem Zusammenhang sollten auch sonstige Regelungen zum Zugewinnausgleich festgehalten werden.
"Der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, bedarf anwaltlicher Vertretung."
Frage: Im Vorfeld der Scheidung haben wir beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen. Brauchen wir nun noch einen Anwalt?
Antwort: Über eine Scheidung entscheidet das Gericht. Der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, bedarf anwaltlicher Vertretung.
Frage: Ich lebe mit meinem Partner seit Jahren zusammen, wir sind aber nicht verheiratet. Er hat aus seiner ersten Ehe zwei Töchter. Da ich nach ihm nicht erbberechtigt bin, fragen wir uns, was wir veranlassen können, damit für mich eine finanzielle Absicherung gegeben ist.
Antwort: Dringende Empfehlung für solche Fälle ist die notarielle Beurkundung eines Erbvertrages, eventuell verbunden mit einem Partnerschaftsvertrag.
Frage: Ich gehe am 1. Januar 2013 in Rente und meine Scheidung steht kurz bevor. Meine jüngere Ehefrau müsste noch zirka 20 Jahre arbeiten. Muss ich ihr von meiner Rente etwas abgeben?
Antwort: Grundsätzlich müssen Sie auch diese Versorgungsanwartschaften hälftig teilen. Hierin liegt keine grobe Unbilligkeit. Zulässig wäre es aber, wenn Sie mit Ihrer Ehefrau einen beurkundungsbedürftigen Vertrag schließen, in dem Sie regeln, dass Sie von Ihrer Rente nichts abgeben müssen.
Frage: Wann kann meine Ehe geschieden werden, ohne dass gleichzeitig der Versorgungsausgleich schon durchgeführt würde? Kann der Versorgungsausgleich auch abgetrennt werden?
Antwort: Wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind, der Versorgungsausgleich aber noch nicht entscheidungsreif ist, etwa weil die Auskünfte eines Versorgungsträgers noch nicht erteilt sind, dann kann der Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abgetrennt und später darüber entscheiden werden. Sie können zum Versorgungsausgleich selbst Vereinbarungen treffen. Diese bedürfen zwingend eines notariellen Vertrages.
Frage: Wir leben in Zugewinngemeinschaft. Das Hausgrundstück gehörte meinem Ehemann schon vor der Ehe allein. Nach 24 Jahren Ehe wollen wir uns einvernehmlich scheiden lassen. Wie wird der Zugewinn am Grundstück errechnet?
Antwort:Nur die Wertsteigerung, die während der Ehezeit am Grundstück eingetreten ist, fällt ins ausgleichspflichtige Vermögen. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe erfolgt sind. Diese gehören zum privilegierten Anfangsvermögen.
"Grundsätzlich hilft eine privatschriftliche Vereinbarung nicht, sie ist nicht wirksam."
Frage: Ich verdiene wesentlich mehr als meine Ehefrau. Die Kinder sind schon wirtschaftlich selbständig. Muss ich meiner Ehefrau Unterhalt zahlen?
Antwort: Wenn die Ehefrau während der Trennungszeit bis zur Scheidung der Ehe Unterhalt fordert, müssen Sie diesen zahlen. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte für seinen Unterhalt selbst zu sorgen hat. Etwas anderes kann beispielsweise bei Alter oder Krankheit gelten. Auch ehebedingte Einschnitte (Kinderbetreuungszeiten) spielen bei Unterhaltsforderungen eine Rolle.
Frage: Wir leben seit 2010 getrennt und haben eine privatschriftliche Vereinbarung getroffen über die Aufteilung unseres Vermögens und darüber, dass ich monatlich 950 Euro Trennungsunterhalt erhalte. Seitdem ich ausgezogen bin, bekomme ich weder das mir zustehende Vermögen noch den Unterhalt gezahlt. Auch haben wir mündlich eine Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt getroffen, da ich viele Jahre im Betrieb meines Mannes mitgearbeitet habe. Was kann ich tun?
Antwort: Eine Vereinbarung zum nacheheliche Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. Desweiteren können auch der Zugewinn, Versorgungsausgleichsansprüche, Aufteilung des Hausrates sowie erbrechtliche Regelungen in diesem Vertrag vereinbart werden. Grundsätzlich hilft Ihnen Ihre privatschriftliche Vereinbarung nicht, sie ist nicht wirksam.
Frage: Mein Lebensgefährte und ich haben 2009 gemeinsam ein Haus gebaut. Im Grundbuch sind wir je zur Hälfte eingetragen. Den Darlehensvertrag haben wir gemeinsam unterschrieben. Wir haben ein gemeinsames Baukonto, auf das jeder monatlich Geld zur Tilgung des Kredites und der Hauskosten einzahlt. Mein Partner verdient sehr viel mehr als ich. Müssen wir beide die gleiche Summe einzahlen?
Antwort: Im Regelfall bei der Kredittilgung ja. Die Beteiligung an den Hauskosten richtet sich nach dem Miteigentumsanteil. In beiden Fällen haften Sie in der Regel Dritten gegenüber gesamtschuldnerisch.
"Sofern keine gültige Vereinbarung erreicht werden kann, bleibt die Teilungsversteigerung."
Frage: Ich habe eine Firma und will heiraten. Kann ich mit meinem zukünftigen Ehepartner auch schon vor der Ehe einen Ehevertrag schließen?
Antwort: Sie können den Ehevertrag vor oder während der Ehe in notarieller Form beurkunden lassen. Hierbei können Vereinbarungen zum Güterstand der Ehe, Versorgungsausgleich, nachehelichem Unterhalt getroffen werden. Möglich ist auch die teilweise Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinn (zum Beispiel Betriebsvermögen). Besonderheiten gelten bei Eheschließungen mit Ausländern.
Frage: Wir sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames sehr großes und teures Hausgrundstück. Welche Chance habe ich bei einer Trennung, den Verkauf des Hauses zu verlangen?
Antwort: Sofern keine gütliche Einigung über den Verkauf oder die Übernahme durch einen Partner erreicht werden kann, bleibt die sogenannte Teilungsversteigerung. Zur Vermeidung solcher Probleme empfiehlt es sich, einen notariellen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.