Zweiter Teil des Volksstimme-Telefonforums zum Thema Pflegeversicherung Vollmacht muss rechtzeitig ausgestellt sein
Der Andrang beim Telefonforum zum Thema Pflegeversicherung war so groß, dass die Volksstimme heute den zweiten Teil der meistgestellten Fragen und Antworten veröffentlicht.
Frage: Muss mein Arbeitgeber der Pflegezeit zustimmen?
Antwort: Die Pflegezeit müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber zehn Tage, bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich ankündigen. Sie müssen mitteilen, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen. Möchten Sie nur eine teilweise Freistellung, müssen Sie angeben, wie Sie die Arbeitszeit verteilen möchten. Die Pflegebedürftigkeit des oder der nahen Angehörigen muss gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Frage: Kann ich mich für die Pflegezeit auch teilweise von der Arbeit freistellen lassen?
Antwort: Im Fall der teilweisen Freistellung treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach teilweiser Freistellung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Frage: Kann ich die Pflegezeit auch vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums beenden?
Antwort: Grundsätzlich gilt: Sie können die Pflegezeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden. Ausnahmen: Die Pflegezeit endet vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums mit einer Übergangsfrist von vier Wochen, wenn die gepflegte Person verstirbt, in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden muss oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
"Wenn Angehörige Pflege übernehmen, wird Pflegegeld gezahlt."
Frage: Bin ich während der Pflegezeit sozialversichert?
Antwort: Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel während der Pflegezeit erhalten, da während dieser Zeit meistens eine Familienversicherung besteht. Sollte bei Ihnen keine Familienversicherung möglich sein, müssen Sie sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterversichern. Um die genauen Beiträge dafür zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Während der Pflegezeit sind Sie rentenversichert, wenn Sie Ihren Angehörigen oder Ihre Angehörige mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen. Auch eine Bezuschussung der Rentenversicherung wird durch die zuständige Pflegekasse geprüft.
Frage: Ich bin 67 Jahre und alleinstehend. Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich pflegebedürftig werde? Kann eine private Pflege-Zusatzversicherung das verhindern?
Antwort: Es kann sein, dass Sie Ihr Haus verkaufen müssen. Sollten Sie beispielsweise einen Pflegeheimplatz mit Stufe III beanspruchen müssen. Der Pflegeplatz kann durchaus 3000 Euro im Monat kosten. 1550 Euro davon zahlt die Pflegekasse. Reicht Ihre Rente nicht für die Differenz, wird Ihr Vermögen eingesetzt, was auch Haus-Verkauf bedeuten kann. Mit einer Pflege-Zusatzversicherung kann die nötige Summe abgesichert werden. Beim Abschluss einer solchen Versicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Haben Sie erhebliche Vorerkrankungen, geht das gar nicht mehr oder nur mit Zuschlägen.
Frage: Womit kann ich bei Pflegestufe II rechnen?
Antwort: Erhalten Sie Pflegegeld, sind das 440 Euro monatlich. Engagieren Sie einen zugelassenen Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse 1100 Euro monatlich. Kombinationen sind hierbei möglich. Bei einer Betreuung in einem Pflegeheim werden 1279 Euro monatlich gezahlt.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Antwort: Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen. Die sogenannten Sachleistungen beschreiben Dienstleistungen professioneller, zugelassener Pflegeeinrichtungen. Das kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst sein.
Frage: Bekommt man in Pflegestufe III mehr, wenn der Betreffende in ein Heim einzieht?
Antwort: Nein, in Pflegestufe III werden sowohl bei der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst zu Hause als auch bei einer Unterbringung im Pflegeheim 1550 Euro gezahlt.
Frage: Vor zwei Wochen war der Gutachter bei uns. Wir haben noch keinen Bescheid über die Pflegestufe. Ist das normal?
Antwort: Laut Gesetz darf die Bearbeitungsfrist maximal fünf Wochen dauern. Sollte sich die Pflegebedürftigkeit bei Krankenhausaufenthalt abzeichnen, ist binnen einer Woche zu entscheiden.
Frage: Bei meinem Vater wurde eine beginnende Demenz diagnostiziert, eine Pflegestufe hat er noch nicht. Können wir Unterstützung erhalten?
Antwort: Auch wenn Ihr Vater noch keine der drei Pflegestufen erhalten sollte, können als Grundbetrag bis zu 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von bis zu 200 Euro monatlich für zusätzliche Aufwendungen bei der Betreuung gezahlt werden.
Frage: Darf ich als Tochter einen Antrag auf Pflegestufe für meine Mutter stellen?
Antwort: Das geht nur, wenn Ihre Mutter eine Vollmacht für Sie ausgestellt hat. Das kann formlos sein. Sie können aber dafür auch ein Formular aus dem Internet nutzen beispielsweise vom Bundesjustizministerium. Solch eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung sollte allerdings ausgestellt werden, solange Ihre Mutter voll im Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Ein Notar ist nicht unbedingt notwendig.
"Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern finanziell zu helfen. Aber es gibt Freibeträge."
Frage: Unser Vater kann sich nicht mehr allein versorgen, nicht allein leben. Wir Kinder machen uns große Sorgen und würden es besser finden, wenn er in einem Heim versorgt wird. Er will aber nicht. Was kann man machen?
Antwort: Ob Ihr Vater ins Heim geht oder nicht, ist seine freie Entscheidung. Sie können mit ihm lediglich über Alternativen reden wie beispielsweise Tagespflege oder weitere Hilfsangebote.
Frage: Meine Mutter lebt bei uns im Haus und braucht Unterstützung. Wir wissen nicht, ob sie eine Pflegestufe bekommen kann. Was raten Sie uns?
Antwort: Sie sollten einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Denn wenn Ihre Mutter eine Pflegestufe bekommt, gilt der Termin der Antragstellung für den Leistungsbezug. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst oder - bei privat Versicherten -Medicproof mit der Begutachtung. Vor diesem Termin macht es sich gut, wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, um es dem Gutachter vorzulegen. Ein solches Formular können Sie sich aus dem Internet herunterladen oder von Ihrer Kasse zuschicken lassen. Hier können Sie nach einer Art Checkliste notieren, welcher Zeitaufwand zur Unterstützung Ihrer Mutter anfällt. Denn der ist entscheidend für die Bewilligung einer Pflegestufe.
Frage: Müssen wir als Kinder die Kosten für den Heimplatz unserer Mutter übernehmen, wenn deren Geld nicht ausreicht?
Antwort: Wenn Ihre Mutter nur eine sehr geringe Rente und kein Vermögen hat, muss sie für die Übernahme der restlichen Kosten einen Antrag beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt übernimmt die Restkosten, nachdem es geprüft hat, ob Sie als Kinder einen entsprechenden Anteil übernehmen können. Dazu sind Kinder übrigens verpflichtet. Doch es gibt verschiedene Freibeträge. Dabei werden nicht nur Ihre Vermögensverhältnisse, sondern auch Ihre weiteren finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt.
Der erste Teil des Telefonforums zum Thema Pflege erschien in der gestrigen Ausgabe.