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Umzug Was ist beim Ummelden des Autos zu beachten?

09.06.2006, 04:56

Innerhalb welcher Frist muss das Auto nach einem Umzug umgemeldet werden ? Es antwortet Dr. Cornelia Poenicke von der Landeshauptstadt Magdeburg.

Die Meldepflichten eines Autohalters sind in § 27 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) gesetzlich geregelt. Eine Ummeldung sollte laut Gesetzgeber unverzüglich erfolgen. Bei einer Ummeldung unterscheiden die Behörden zwischen einer Umschreibung innerhalb eines Ortes und einer Umschreibung von außerhalb – also einer Ummeldung, bei der ein Autohalter bei seinem Umzug den Wohnort komplett gewechselt hat.

Bei einem Umzug in den Bereich einer anderen Zulassungsbehörde ist für eine Änderung der Adressdaten des Fahrzeughalters neben der Zulassungsbescheinigung Teil I auch die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das alte Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde, die für den neuen Wohnort zuständig ist, einzureichen. Bei einem Umzug im gleichen

Ort müssen Fahrzeughalter, die ihr Auto vor dem 1. Oktober 2005 angemeldet haben, lediglich den alten Fahrzeugschein vorlegen. In den Fällen, in denen nach dem 1. Oktober 2005 neue Fahrzeugpapiere erstellt worden, werden für die Ummeldung Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief benötigt. Grundsätzlich müssen mit den Fahrzeugpapieren auch die Nachweise über die HU- und Abgasuntersuchungen vorgelegt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Auto noch keine drei Jahre alt ist. Kommt der Fahrzeughalter den Verpfl ichtungen nicht nach, kann die Zulassungsbehörde bis zu deren Erfüllung den Betrieb des Autos im öffentlichen Verkehr untersagen. ( ukl )

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