Wiedergutmachungen Was Kinder aus ihrem Fehlverhalten lernen können
In der Erziehung ist Strafe nicht die beste Lösung, sagen Experten. Eltern sollten lieber eine andere Strategie nutzen und ihren Kindern alternative Möglichkeiten aufzeigen.
Hamburg (dpa/tmn) - Das Kind schlägt einen Spielkameraden mit der Schaufel - das kann vorkommen, sei es in der Kita oder auf dem Spielplatz. Die Zeitschrift "Kinder!" (Ausgabe September 2019) rät Eltern in solchen Fällen nicht auf Bestrafung, sondern auf Wiedergutmachung zu setzen.
Wer dem Kind sagt, dass es ohne Nachttisch ins Bett muss, wenn es das Verhalten wiederholt, straft aus Ärger. Solche Strafen seien für Kinder aber wenig nachvollziehbar, da sie sich zeitlich und inhaltlich nicht am Verhalten des Kindes orientiert. Und Eltern bringen sich unter Zugzwang, ihre angedrohte Strafe auch wirklich umzusetzen, wie die Pädagogen Laura Mans und Frank Untiedt vom SOS-Kinderdorf Hamburg in der Zeitschrift erklären.
Nach Streit: Bild kann eine Wiedergutmachung sein
Besser sei es daher, wenn der Nachwuchs den angerichteten Schaden wiedergutmacht. Etwa, indem das Kind ein Bild malt oder kleine Dienste in der Spielgruppe übernimmt, so die Vorschläge der Pädagogen. Dadurch würde ein Ausgleich zwischen Recht und Unrecht geschaffen und das Kind wieder in die Gemeinschaft eingegliedert.
Beim Aushandeln der Wiedergutmachung können sich Eltern, Kinder und Erzieher beteiligen. Es empfiehlt sich, dem Kind zunächst selbst etwas Bedenkzeit zu geben und einen Vorschlag machen zu lassen. Hat das keinen Erfolg, können die Eltern sich etwas überlegen.