Was nach dem Schaden zu tun ist
Meldung: Informieren Sie Ihrem Versicherer nach einem Unwetterschaden an Haus, Einrichtung oder Auto so schnell wie möglich. Fragen Sie direkt nach, wie Sie weiter vorgehen sollen. Beim ersten Anruf müssen Sie noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Diese können Sie später nachreichen.
Schadenhöhe: Sie müssen – soweit zumutbar – dafür sorgen, dass der Schaden an Haus und Einrichtung so niedrig wie möglich bleibt. Decken Sie zum Beispiel undichte Dachfenster nach dem Unwetter mit einer Plane ab. Sie riskieren sonst weitere Schäden, für die der Versicherer nicht zahlt.
Beweise: Lassen Sie die Schadenstelle ansonsten soweit wie möglich unverändert, bis der Versicherer jemanden vorbeischickt oder weitere Vorgaben macht. Ist das nicht möglich, weil Sie nur durch Veränderungen weitere Schäden vermeiden können, machen Sie Fotos.
Reparatur: Sprechen Sie sich mit dem Versicherer ab, bevor Sie einen Schaden endgültig reparieren lassen oder Einrichtungsgegenstände neu kaufen.
Belege: Damit Sie Ihren Besitz nach einem Schaden gegenüber dem Hausratversicherer besser nachweisen können, sollten Sie alle Rechnungen für Ihre Einrichtungsgegenstände sammeln und eine Liste erstellen. Machen Sie Fotos von besonders wertvollen Objekten. Bewahren Sie diese an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung auf.
Leistung: Der Versicherer muss nicht sofort zahlen: Er hat das Recht, die Höhe eines Schadens in Ruhe zu prüfen. Spätestens einen Monat nach Meldung des Schadens haben Sie aber Anspruch auf eine Abschlagszahlung. (Quelle: Stiftung Warentest)