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Steuern Was wird aus dem Altersentlastungsbetrag?

20.09.2007, 04:56

Frage : Ich habe gehört, dass Rentner künftig einen geringeren steuerlichen Entlastungsbetrag erhalten. Was ändert sich da ? Antwort von Detlef Pilz, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen / Sachsen-Anhalt :

Ja, der sogenannte Altersentlastungsbetrag wird von Jahr zu Jahr abgeschmolzen, bis er ab 2040 ganz wegfällt. Der Entlastungsbetrag gilt für Nebeneinkünfte von Rentnern und soll dafür sorgen, dass die Steuerlast auf diese Einkünfte gemildert wird. Nutzen können ihn alle Rentner ab dem Jahr nach ihrem 64. Geburtstag.

Haben sie dann neben der Rente weitere steuerpfl ichtige Einkünfte wie Mieteinkünfte, Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags oder Einkünfte aus selbständiger Nebentätigkeit, so zieht das Finanzamt von der Summe dieser Einkünfte – nicht aber von Renten oder Pensionen – einen bestimmten Anteil ab.

Ein Beispiel : Waren Sie Anfang 2006 bereits 64 Jahre oder älter, steht Ihnen ein Altersentlastungsbetrag von 38, 4 Prozent der Nebeneinkünfte zu, maximal jedoch 1 824 Euro. Bei Mieteinkünften von 5 000 Euro im Jahr wäre der Prozentanteil 1920 Euro, in diesem Fall greift der niedrigere Wert von 1 824 Euro. Das heißt, dass nur 5 000 minus 1 824 = 3 176 Euro als steuerpfl ichtige Einkünfte zählen.

Dieser Prozentsatz sinkt jedes Jahr um 1, 6 Prozentpunkte. Wer später 64 wird, hat also einen geringeren Entlastungsbetrag. Bei den Nebeneinkünften aus 2007 beispielsweise können nur noch 36, 8 Prozent, maximal jedoch 1 748 Euro, abgezogen werden.

Ehepartner können den Entlastungsbetrag übrigens beide für die jeweiligen Einkünfte geltend machen. Schöpft ihn ein Ehegatte nicht aus, so kann der Altersentlastungsbetrag zwar grundsätzlich nicht auf den anderen Partner übertragen werden. Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, über die sich Betroffene bei einem Steuerberater informieren können. So lässt sich die Steuerlast senken.

leserfragen@regio-m.de