1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kindergeld wird rückwirkend bewilligt

Antragssteller Kindergeld wird rückwirkend bewilligt

Ein junger Mann aus dem Salzlandkreis erhält mithilfe des Leser-Obmannes und aufgrund einer Ausnahmeregel Geld von der Familienkasse.

Von Gudrun Oelze 29.04.2019, 08:51

Bernburg l Ein hübsches Sümmchen von der Familienkasse ist derzeit für einen jungen Mann im Salzlandkreis unterwegs. Es handelt sich um Kindergeld, das seine Mutter im September vergangenen Jahres für ihr damals bereits über 18 Jahre altes Kind beantragt hatte.

Anspruch darauf besteht für volljährige Kinder aber nur unter gesetzlich genau definierten Voraussetzungen, unter anderem wenn sie noch eine Erstausbildung absolvieren oder arbeitslos sind. Allerdings hat im Regelfall dann nicht das Kind Anspruch auf diese staatliche Hilfe, sondern seine Eltern – als steuerliche Entlastung für die ihnen durch das Kind entstehenden Ausgaben.

Bedauerlicherweise aber war zwischenzeitlich die Mutter unseres Lesers gestorben, ihm der Aufenthaltsort seines Vaters unbekannt.

Für derartige Fälle sind im Bundeskindergeldgesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen. Danach können Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, mittels eines speziellen Antragsformulars selbst Kindergeld beantragen und dieses direkt ausgezahlt bekommen.

Alle damit verbundenen Auflagen erfüllte der junge Mann aus dem Salzlandkreis, schickte den speziellen Antrag und die dafür nötigen Nachweise an die zuständige Familienkasse, hörte von der Behörde aber wochenlang nichts.

Auch telefonische Nachfragen blieben ergebnislos, sodass er sich letztlich an den Leser-Obmann wandte.

Es vergingen erneut zwei Monate, ehe uns behördlicherseits versichert wurde, dass das Anliegen des jungen Mannes nun positiv abgeschlossen worden sei. Die Familienkasse habe auf seinen sogenannten Abzweigungsantrag reagiert und ihm rückwirkend das Kindergeld zugebilligt, da sein leiblicher Vater für ihn nachweislich keinen Unterhalt zahlt, bestätigte auch er uns.

Die Nachzahlung des Kindergeldes ab September 2018 dürfte inzwischen bei dem jungen Mann eingetroffen sein.