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Behinderung AOK bewilligt orthopädische Schuhe

Ein Frau aus Burg benötigte dringend Ersatz für die zerschlissenen Schuhe - die Krankenkasse entschied im Einzelfall für die Übernahme.

Von Gudrun Oelze 03.03.2019, 23:01

Burg l Seit einem schweren Verkehrsunfall vor vielen Jahren muss Simona Schober in Burg neben vielen anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter anderem auch mit einem um einige Zentimeter verkürzten Bein leben. Deshalb benötigt die schwerbehinderte Frau Schuhwerk mit einem entsprechenden Ausgleich, den orthopädische Schuhmacher anfertigen können. Bezüglich der Kostenübernahme für derartige Leistungen hatte sie bisher keine Probleme – bis ihre Krankenkasse, die AOK Sachsen-Anhalt, Ende vergangenen Jahres bei einem Paar Schuhe dafür auf einmal nicht aufkommen wollte. Nur alle sechs Monate könne eine orthopädische Schuhzurichtung für ein weiteres Paar Schuhe verordnet werden, hieß es zur Begründung.

Nun hatte sich Frau Schober im Jahresverlauf aber für den Behindertensport in der Schwimmhalle ein Paar Badeschuhe so herrichten lassen, dass sie sich damit möglichst ohne Sturzgefahr in der Halle bewegen kann. Das wurde von der AOK offenbar als Zurichtung eines Paares regulärer Schuhe im Sechs-Monate-Rhythmus angesehen. Das „Budget“ der Versicherten war damit augenscheinlich bereits erschöpft, die von ihr im Oktober 2018 beantragte Kostenübernahme für eine weitere Schuhzurichtung somit abgelehnt worden.

Auf einmal aber, im Januar 2019, kam doch noch die Zusage der Krankenkasse zu diesem Antrag aus dem Herbst des Vorjahres – da seit der letzten Zurichtung von Schuhen für Frau Schober inzwischen sechs Monate verstrichen waren. Die Freude der behinderten Frau darüber war indes nicht sehr groß. Vielmehr sah sie mit großer Sorge auf die nächste Zeit, da sie in diesem Jahr dringend auch Ersatz für längst zerschlissene Hausschuhe sowie neues Schuhwerk für den Herbst benötigt – insgesamt also zwei Paar, die sie beide 2019 nicht mehr zurichten lassen könnte, ganz abgesehen von neuen Sommerschuhen.

Der Leser-Obmann wandte sich daher an die Krankenkasse und verwies darauf, dass es dieser Leserin ja nicht um stets neues modisches Schuhwerk gehe, sondern um eine nach orthopädischen Vorgaben erforderliche Umgestaltung von Schuhen als Ausgleich für ihr verkürztes Bein.

Bei der AOK Sachsen-Anhalt bemühte man sich daraufhin, doch noch eine Lösung für Frau Schober zu finden. Sprecher Sascha Kirmeß verwies in seiner Antwort an den Leser-Obmann aber zunächst darauf, dass die Krankenkasse für diese Versicherte seit vielen Jahren selbstverständlich regelmäßig die Kosten für ihre Schuhzurichtungen übernehme.

Vom Gesetzgeber werde den Krankenkassen dabei jedoch leider ein Rahmen vorgegeben: „Bei einer laufenden Versorgung dürfen wir die Kosten für Schuhzurichtungen jeweils nur im Abstand von sechs Monaten übernehmen“, so der AOK-Sprecher, der dann aber ergänzte: „Aufgrund der Umstände und der besonderen gesundheitlichen Situation werden wir im Rahmen einer Einzelfallentscheidung für Frau Schober in diesem Jahr für weitere zwei Paar Schuhe die Kosten der Zurichtungen übernehmen.“