1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gebühr für Bearbeitung unbegründet

DRK Salzlandkreis Gebühr für Bearbeitung unbegründet

Verwundert schaute ein Staßfurter auf die Rechnung für seine Reha-Heimfahrt: 3,50 Euro waren als Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen.

Von Gudrun Oelze 01.05.2016, 23:01

Staßfurt l Das Jahr 2015 endete für einen Mann aus Staßfurt mit einer Operation an den Kniegelenken und anschließender stationärer Rehabilitationsmaßnahme. Von der Kurklinik in Schönebeck-Bad Salzelmen nach Hause brachte ihn ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Wohl wissend, dass es den Rücktransport von der Reha nicht ganz umsonst gibt, hatte der Fahrgast seinen Versichertenanteil an den Fahrtkosten in Höhe von fünf Euro passend parat. Doch der Fahrer wollte die Zuzahlung nicht kassieren.

Dafür flatterte dem Staßfurter einige Wochen später eine Rechnung vom DRK-Kreisverband Schönebeck ins Haus. Verlangt wurden von ihm aber nicht nur die üblichen fünf Euro als Eigenanteil, sondern 8,50 Euro. Der Aufschlag von 70 Prozent wurde auf telefonische Nachfrage damit begründet, dass dies eine Art Bearbeitungsgebühr sei, da man während der Fahrt ja nicht wisse, ob der transportierte Patient beziehungsweise Fahrgast von den Zuzahlungen für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung befreit sei oder nicht. Darum könne nicht gleich im Taxi kassiert, sondern die Rechnung erst später erstellt werden.

Für diese „Bearbeitungsgebühr“ fehlt doch wohl jede Rechtsgrundlage, empörte sich der Patient und wandte sich an den Leser-Obmann sowie den DRK-Kreisverband Schönebeck. Dessen Geschäftsführer Guido Jurczyk reagierte schnell. Für eine Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Rechnungsstellung bezüglich des Eigenanteils gebe es keinen Grund, auch keine entsprechende Weisung der Geschäftsleitung.

„Ich habe die Beschwerde zum Anlass genommen, darauf noch einmal ausdrücklich unsere Fahrdienstleitung und unsere Buchhaltung hinzuweisen“, versicherte er.

Bei Reha-Heimfahrten müsse im Unterschied zu sonstigen Fahrten mit den DRK-Mietwagen (etwa zum Arzt) nicht die Frage nach Zuzahlung oder Befreiung, sondern die nach dem Kostenträger geklärt werden. Übernimmt die Reha-Einrichtung beziehungsweise deren Träger die Fahrtkosten, hat der Versicherte auch keinen Eigenanteil zu leisten. „Da wir in diesen Fällen am Ende der Fahrt also nicht wissen, ob überhaupt eine Zuzahlung zu leisten ist – das hat nichts mit der Frage nach der Befreiung von der Zuzahlungspflicht gegenüber der Krankenkasse zu tun – verzichten wir generell auf Kassierung vor Ort“, informierte Guido Jurczyk.

Mit der Bitte um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten teilte er dem Staßfurter zudem mit, dass die an ihn adressierte Rechnung bezüglich der Bearbeitungsgebühr gegenstandslos sei.