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Finanzen Rundfunkbeitrag nur einmal pro Wohnung

Ein Volksstimme-Leser aus Burg im Jerichower Land wurde bei den Rundfunkgebühren irrtümlich zur Kasse gebeten.

Von Gudrun Oelze 25.03.2019, 12:21

Magdeburg l Vor mittlerweile fünf Jahren ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu geregelt worden. Seither gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden sind, spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Bewohner beim Beitragsservice angemeldet ist und den Rundfunkbeitrag bezahlt, gilt dies zugleich für alle Personen, die in der Wohnung leben.

Die einfache Formel „Eine Wohnung – ein Beitrag“ scheint für einen Mann in Burg aber nicht zu gelten. Er zog vor einigen Jahren in ein Mehrfamilienhaus der Kreisstadt des Jerichower Landes und meldete sich ordnungsgemäß behördlich an. „Ich habe weder eine Wohnung gemietet noch besitze ich eine“, teilte er dem Leser-Obmann mit. Vielmehr wohne er mit jemandem zusammen, der bereits den Rundfunkbeitrag bezahle. „Warum soll ich dann auch noch bezahlen?“, fragte er mehrfach beim Beitragsservice nach.

Dort aber wurde das auf seinen Namen nach Abgleich der vom Einwohnermeldeamt übermittelten Adressdaten eröffnete Beitragskonto weitergeführt. Inzwischen belief sich der Rundfunkbeitrag, den er rückwirkend zahlen sollte, auf die stolze Summe von 700 Euro! „Ich besitze weder Fernseher noch Computer, Radio oder Handy“ schrieb er unserer Redaktion, und bat um Unterstützung.

Beim Beitragsservice von ARD und ZDF nahm man sich der Sache an und überprüfte nach Intervention des Leser-Obmanns den Fall des Burgers. Ergebnis: Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Informationen konnte der Sachverhalt im Sinne unseres Lesers geklärt werden, teilte ein Sprecher der Behörde mit.