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Fundtiere Verletzte Katze gilt als Fundsache

Salzwedeler Tierretter bleibt auf den Kosten für den tierärztlichen Notdienst sitzen, weil Fundtiere dem Fundrecht unterliegen.

Von Gudrun Oelze 04.03.2018, 23:01

Salzwedel l Es war am Tag der Heiligen Drei Könige, in Sachsen-Anhalt bekanntlich ein Feiertag. Am späten Nachmittag des 6. Januar wurde Reinhard Schulz in Salzwedels Ortsteil Mahlsdorf auf eine anscheinend verletzte Katze vor dem Haus aufmerksam. Das Tier schien starke Schmerzen zu haben. Was tun?, fragte sich der Leser.

Nachfragen bei Katzenhaltern im Ort blieben ebenso ergebnislos wie der Versuch, das Tierheim in Salzwedel-Hoyersburg zu kontaktieren, teilte er uns mit. Daher begab er sich mit der Katze zum tierärztlichen Notdienst, der eine Fraktur im linken Vorderlauf feststellte. Knapp 90 Euro wurden für Untersuchung und Röntgenaufnahmen in Rechnung gestellt, die der Rentner aus Mahlsdorf erst einmal beglich – darauf hoffend, dass die zuständige Behörde ihm die Kosten erstatten würde.

Doch da irrte er. Das Salzwedeler Ordnungsamt ließ ihn wissen, dass er „eigenverantwortlich und aus eigener Veranlassung“ einen Tierarzt aufgesucht habe. „Sicher ist Ihre Vorgehensweise löblich“, räumte die Behörde ein, „begründet aber nach aktueller Rechtsprechung keinen Kostenerstattungsanspruch lhrerseits gegen die Hansestadt Salzwedel.“

Denn Fundtiere unterliegen dem Fundrecht. Demnach hat der Finder das aufgefundene Tier unverzüglich der zuständigen Fundbehörde (hier Hansestadt Salzwedel, alternativ über die örtliche Polizei) anzuzeigen. Erst mit Ablieferung des Tieres dort wäre die Verantwortung für die Katze auf die Gemeinde übergegangen, diese erst dann zur Aufnahme und Betreuung und gegebenenfalls tierärztlichen Versorgung verpflichtet, teilte das Ordnungsamt mit. „Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme ist also die unverzügliche Anzeige des Fundes durch den Finder bei der zuständigen Behörde (Tierart, Fundort, Uhrzeit).“ Ohne Rücksprache dürfe ein aufgefundenes Tier generell nicht auf Kosten der Gemeinde im Tierheim abgegeben oder von einem Tierarzt behandelt werden lassen.

Bei dieser Auffassung blieb man in Salzwedel auch nach Einschalten des Leser-Obmanns. Grundsätzlich seien Ordnungsamt beziehungsweise städtisches Tierheim vor dem Aufsuchen eines Tierarztes zu informieren, betonte Stadtsprecher Andreas Köhler. Unter anderem für derartige Fälle unterhalte das Ordnungsamt eine ständige Bereitschaft, die über die Leitstelle erreichbar sei.

Das war Herrn Schulz nicht bekannt und nach der Volksweisheit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ fühlt er sich für seine Hilfeleistung nun bestraft. So werde gesellschaftliches Engagement abgewürgt, meint er, und dass bürgernahe Arbeit seiner Ansicht nach anders aussehen sollte.

Doch auch beim Tierschutzverein Salzwedel gibt man der Stadt recht. Die Aktion von Herrn Schulz sei aus tierschutzrechtlicher Sicht sicherlich gut gemeint, räumt dessen Vorsitzende Christine Binder ein. Bundesweit gebe es aber viele vergleichbare Fälle und entsprechende Grundsatzurteile dazu, und wie in Salzwedel werde nach aktueller Rechtsprechung auch andernorts so verfahren.

Zum konkreten Fall des Tierfundes am 6. Januar in Mahlsdorf teilte der Tierschutzbund dem Leser-Obmann mit, dass Herr Schulz besser erst hätte Polizei oder Leitstelle informieren sollen. „Erfahrungsgemäß informiert uns in solchen Fällen das Ordnungsamt sofort, um weitere Maßnahmen abzusprechen und das Tier unverzüglich medizinisch versorgen zu lassen. Die Zusammenarbeit klappt immer reibungslos, egal, ob Fuchs, Katze, Hund, Fischreiher, Hase, Schwan, Schildkröte oder ähnliche – auch außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden und an Feierta-gen“, so die Auskunft der Vereinsvorsitzenden. „Auch in unser Tierheim wurden mehrfach schon augenscheinlich verletzte Tiere von Tierschützern gebracht, die die Rechnungen der Tierärzte von uns bezahlt haben wollten“, ergänzt Nancy Schulz von der Leitung des Tierheimes in Salzwedel-Hoyersburg.

Die Tiere wurden selbstverständlich aufgenommen, die Bezahlung der Rechnung aber abgelehnt. „Jedes bei uns aufgenommene Tier wird unverzüglich der Stadt gemeldet, um den Status eines Fundtieres zu erhalten, und dann sofort tierärztlich untersucht und entsprechend behandelt.“