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Kaminkehren Freie Wahl des Schornsteinfegers

Sie gelten Glücksbringer, doch eine Eigenheimbesitzerin sah schwarz, als ein ihr unbekannter Schornsteinfeger klingelte.

Von Gudrun Oelze 19.06.2016, 23:01

Magdeburg l Darf der denn das? Gibt es nicht festgelegte Kehrbezirke, in denen immer der gleiche „Schwarze Mann“ aus unserer Region kommt?, wollte die verunsicherte Magdeburgerin vom Leser-Obmann wissen.

Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, an die dieser die Anfrage weiterleitete, erklärte, die frühere Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger gebe es seit einigen Jahren nicht mehr.

Immobilieneigentümer haben jetzt tatsächlich die Wahl, wen sie zum Kaminkehren auf ihr Dach steigen, die Heizung prüfen, am Ofen die Abgase messen lassen wollen. Während früher jedoch der Bezirksschornsteinfeger automatisch für die fälligen Feuerstättenbescheide sorgte, sind Haus- und Wohnungseigentümer nun selbst in der Pflicht, können für die erforderlichen Arbeiten aber einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. „Jeder kann sich selbst aktiv einen geeigneten Handwerker aussuchen“, betont die Verbraucherberaterin. „Aber Vorsicht“, mahnt sie, denn auch in der Glücksbringer-Branche gibt es manches schwarze Schaf.

Ohne Terminankündigung müssen Sie keinen Schornsteinfeger ins Haus lassen, beruhigt sie zunächst unsere Leserin. Sollte es beim unaufgeforderten Besuch eines „Schwarzen Mannes“ gleich zum Abschluss eines Vertrages kommen, kann dieser – wie bei anderen Haustürgeschäften auch – binnen 14 Tagen widerrufen werden. Auf jeden Fall sollte sich der Schornsteinfeger an der Haustür ausweisen können. „Der eigenen Sicherheit zuliebe dürfen sich Verbraucher nicht scheuen, genau nach Personalien und Firma zu fragen“, appelliert Katja Schwaar. Denn mancher Einbruch wurde schon geschickt so inszeniert, dass sich als Schornsteinfeger getarnte „Unglücks-Bringer“ Zugang zu Wohnungen und Häusern verschafften.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist im Internet eine Liste aller zugelassenen Schornsteinfeger zu finden. In dem Register können Hauseigentümer durch Angabe des Namens, der Postleitzahl oder des Ortes feststellen, ob ein Dienstleister berechtigt ist, Schornsteinfegerarbeiten anzubieten.

Mehr Informationen rund um den Schornsteinfeger als Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten gibt es am Dienstag, 21. Juni 2016, in der Magdeburger Beratungsstelle (Breiter Weg 32) der Verbraucherzentrale. An diesem speziellen Handwerker-Aktionstag beantworten der Innungsobermeister sowie Energieberater zwischen 10 und 13 Uhr alle Fragen von Verbrauchern unter anderem zu Feuersicherheit, Lüftungstechnik, Kehr-, Überprüfungs-, Reinigungs- und Messgeräten sowie zu Möglichkeiten der Energieeinsparung.