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Kindergeld Nachfragen wird nicht bestraft

Die Ausbildung der Tochter hat längst begonnen. Aber noch immer wartet eine Familie im Börderkeis auf den Bescheid der Familienkasse.

Von Gudrun Oelze 18.09.2016, 23:01

Haldensleben l Sicherheitshalber hatte die Mutter zweifach per Mail bei der Behörde angefragt, ob alle Unterlagen angekommen seien und dann bei einer telefonischen Nachfrage erfahren, „dass meine E-Mails als Posteingang zählen und sich mit jedem Posteingang die Bearbeitungszeit wieder verlängert. So, als würde man aus einer Schlange an der Kasse treten, weggehen und sich dann wieder hinten anstellen müssen“, schrieb sie dem Leserobmann. Der erkundigte sich bei der Direktion der Familienkasse, ob tatsächlich jede Mail als Posteingang zählt und der jeweilige Fall damit wieder ans Ende der Warteschlange rutscht.

Ja, jede E-Mail wird in der Familienkasse als gesonderter Bearbeitungsvorgang gezählt, bestätigte Direktionsmitarbeiterin Hannelore Maus. Sämtliche Bearbeitungsvorgänge wie eingegangene Anträge, E-Mails, Faxe oder sonstige Schreiben von Kindergeldberechtigten oder Dritten würden chronologisch im elektronischen Posteingang der Behörde aufgeführt. Die Abarbeitung des gesamten Posteingangs erfolge dabei nach dem Prinzip „first in, first out“ – der älteste Bearbeitungsvorgang werde also als erster abgearbeitet. Sollten zu einem Kindergeldfall mehrere Posteingänge vorliegen, wird bei der Bearbeitung des ältesten aber der gesamte Fall betrachtet, spätere Posteingänge gleich mit bearbeitet, versicherte Hannelore Maus und nennt ein Beispiel:

Familie Mustermann wird von der Familienkasse angeschrieben und aufgefordert, Nachweise einzureichen. Dieser Aufforderung kommt die Familie Ende Juni nach, muss jedoch einen weiteren Nachweis Anfang Juli nachreichen. Um sicherzugehen, dass alle geforderten Unterlagen zugeordnet werden konnten, fragt Familie Mustermann Mitte Juli per E-Mail nach, ob alles angekommen sei.

Es handelt sich also um drei Posteingänge:

  • Einreichen der ersten Nachweise Ende Juni,
  • Einreichen der fehlenden Nachweise Anfang Juli,
  • Nachfrage per E-Mail Mitte Juli.

Diese drei Posteingänge werden zwar im Posteingang der Familienkasse separat dargestellt, können aber mittels elektronischer Akte bei der Bearbeitung des ersten Posteinganges sofort zugeordnet und mit abgearbeitet werden. „Der Zeitpunkt der Bearbeitung des Kindergeldfalles ist also abhängig vom ersten tatsächlichen Posteingang. Eine Verschiebung der Bearbeitungsreihenfolge aufgrund nachträglicher Nachfragen der Berechtigten ist ausgeschlossen“, betonte Hannelore Maus. Anderslautende Äußerungen von Telefonserviceberatern seien unerklärlich. Für die entstandenen Missverständnisse entschuldigte sich die Direktion der Familienkasse.