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Kleingartenanlage Laubenpieper in der Pflicht

Funktionierende Infrastruktur und eine gepflegte Kleingartenanlage - dies haben die Arbeitseinsätze der Gartennutzer in Magdeburg zum Ziel.

Von Gudrun Oelze 06.08.2017, 23:01

Magdeburg l In Magdeburg bewirtschaften Kleingärtnervereine rund 640 Hektar Pachtland verschiedener Eigentümer. Auf einer von mehr als 14.000 dieser grünen Parzellen in der Landeshauptstadt ist unser Leser Hartmut Fäsche der „Laubenpieper“.

Die Mitgliederversammlung seiner Sparte hat beschlossen, dass pro Garten vier Arbeitsstunden zu leisten sind. Wer dies nicht tut, muss 8,84 Euro pro Stunde in die Vereinskasse zahlen. Der Stundensatz wird ständig an den Mindestlohn angepasst. Ist der Vorstand tatsächlich an den Mindestlohn gebunden oder kann die Mitgliederversammlung einen eigenen Stundensatz vereinbaren?, wollte der Leser nun wissen.

Grundsätzlich sind Gemeinschaftsstunden nach dem Bundeskleingartengesetz vom Kleingartennutzer zu erbringende Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Pachtverhältnis ergeben, informiert der Verband der Gartenfreunde Magdeburg e. V. auf seiner Internetseite.

Jeder Nutzer eines Gartens in einer Kleingartenanlage habe sich anteilig am Funktionieren der gesamten Anlage zu beteiligen, unter anderem auch durch Arbeiten zur Pflege und Instandhaltung von Wegen, Hecken und Zäunen und Gemeinschaftsflächen. Aber auch öffentlich-rechtlich geforderte Arbeiten wie Winterdienst an den Außengrenzen der Anlage können dazu gehören. Gemeinschaftsstunden seien eine unabdingbare Bringepflicht jedes Gartennutzers.

„Ist er dazu, aus welchem Grunde auch immer, nicht in der Lage, muss er normalerweise dafür einen Ersatz stellen“, wird auf Internetseite der Gartenfreunde Magdeburg betont.

Diese Arbeiten dienen dazu, die Infrastruktur eines Vereins zu erhalten und gepflegte Kleingartenanlagen für die Mitglieder und Besucher zu sichern, informierte auch Peter Riebeseel, Vorsitzender von Sachsen-Anhalts Landesverband der Gartenfreunde. Ziel sei es, diese Arbeiten in Gemeinschaft zu gestalten und nicht, sie durch Geld abzugelten. Jedoch beschließt die Mitgliederversammlung für nicht geleistete Arbeitsstunden einen Stundensatz. Dieser kann sich am Mindestlohn orientieren, ist aber nicht an ihn gebunden, teilte Riebeseel auf Anfrage des Leser-Obmanns mit. Der Betrag könne durchaus auch höher angesetzt werden, da die fälligen Arbeiten ansonsten ja durch Fremdfirmen erbracht und entsprechend bezahlt werden müssten.