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Krankenkasse Treppenlift wird nun doch gefördert

Zehn Stufen erweisen sich als unüberwindliches Hindernis für den pflegebedürftigen Mann. Ein Treppenlift soll deshalb her. Doch wer zahlt?

Von Gudrun Oelze 19.03.2018, 09:26

Seit einem Hirninfarkt vor jetzt fast einem halben Jahr leidet Hartmut Hoffmann an den schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls, ist unter anderem auf den Rollstuhl angewiesen, um außerhalb des Bettes überhaupt noch am Leben teilnehmen zu können. Da das Wohnhaus der Familie in Weißewarthe unterkellert ist, sind zehn Stufen bis zur Wohnung zu überwinden – was dem Seniorenpaar ohne Hilfe nicht möglich ist. Daher wurde bei der privaten Krankenkasse des 76-Jährigen pflegebedürftigen Mannes die Förderung eines Treppenliftes beantragt.

„Zu dem großen Leid, das wir täglich zu bewältigen haben, kommt der ständige Ärger mit den Abrechnungen“, schrieb seine Ehefrau Hilleburg dem Leser-Obmann. Zum Beispiel der für den Treppenlift. Von den weit über 8000 Euro Gesamtkosten werde die Kasse knapp die Hälfte übernehmen, hieß es anfangs. „Doch bisher geschah nichts“, beklagte sie. Man wolle erst nochmals jemanden zur Begutachtung schicken, wurde seitens der DKV angekündigt, was jedoch bisher nicht erfolgte.

„Nach mehrmaligen Anfragen bei der DKV sagte man mir, der Auftrag sei raus. Dabei ist es bis heute geblieben“, so Frau Hoffmann, die verzweifelt um Hilfe bat, da der avisierte Kassen-Anteil für den Treppenlift inzwischen längst fällig sei. „Ich glaube, um alte Menschen kümmert sich keiner mehr, sie sind überflüssig“, schrieb sie unserer Redaktion.

Bei der Ergo Group, zu der die Deutsche Krankenversicherung DKV gehört, versprach man, nach Anfrage durch den Leser-Obmann den Fall gründlich zu prüfen.

Noch bevor wir von dort über das Ergebnis informiert wurden, traf eine Mail von Frau Hoffmann aus Weißewarthe ein: Die DKV habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass der Treppenlift für ihren Mann gefördert und der Familie dies in den nächsten Tagen auch schriftlich bestätigt werde – ganz ohne erneute Begutachtung durch den MDK. „Es sollte doch nochmals jemand kommen, sagte man mir immer. Auf einmal reicht die Erstbegutachtung im Dezember aus. Ich nehme an, dass Ihre Nachfrage zu der schnellen Entscheidung beigetragen hat. Dafür möchten wir uns bedanken.“

Den positiven Ausgang des Falles bestätigte uns inzwischen auch ein Sprecher der Ergo Group, der wegen einer nicht vorliegenden Schweigepflichtentbindung des Versicherten aber keine weiteren Auskünfte geben konnte.