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Leseranwalt Trinknahrung nur im Ausnahmefall

Eine Krankenkasse stellt einer Magdeburger Patientin und ihrer Tochter Ernährungsberaterin zur Seite - aber nur auf Zeit.

Von Gudrun Oelze 13.01.2020, 08:35

Magdeburg l Nach einer Krebstherapie hatte eine schon betagte Magdeburgerin derart stark abgenommen, dass ihre Familie einen weiteren Gewichtsverlust nur noch mit Hilfe von Trinknahrung verhinderte. Vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, blieb der Zustand der alten Dame dank dieser Ernährungsweise über lange Zeit stabil. Im September aber lehnte die AOK auf einmal eine weitere Kostenübernahme für die Trinknahrung ab, schrieb uns die besorgte Tochter.

Alle Ratschläge und Tipps der Krankenkasse für eine kalorienreiche Nahrung der Mutter nutzten nichts, die viele Sahne und Öl im fettigen Essen bekamen ihr nicht, sie nahm weiter ab. „Sie hatte zuvor durch die Trinknahrung zwar nicht wirklich zu-, aber auch nicht abgenommen. Doch das ist jetzt der Fall und ich mache mir ernsthaft Sorgen“, schrieb Tochter Kerstin Schmidt dem Leser-Obmann und bat um Unterstützung in diesem Fall.

Bei der AOK Sachsen-Anhalt nahm man sich auf unsere Nachfrage hin unverzüglich des Falles an. „Wir haben Verständnis für die Sorgen der Tochter und haben für deren Mutter eine vorübergehende Lösung gefunden“, teilte Sprecher Sascha Kirmeß schon wenig später mit. Die Krankenkasse werde für die nächsten drei Monate erneut die Kosten für die Trinknahrung dieser Versicherten übernehmen. Parallel dazu übernimmt die AOK die Kosten für eine Ernährungsberaterin, die der Tochter vor Ort bei der Speisenzubereitung für die Mutter fachlich zur Seite steht. „Danach werden wir sehen, ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg hatten“, so AOK-Sprecher Sascha Kirmeß.

Zugleich erläuterte er, dass Trinknahrung beziehungsweise sogenannte Elementardiäten nur im äußersten Notfall zum Einsatz kommen sollten, zum Beispiel bei Erkrankungen wie Kurzdarmsyndrom oder Tumorerkrankungen im akuten Stadium, die eine ausreichende Energiezufuhr mit natürlichen Lebensmitteln unmöglich machen. „Trinknahrung ist deshalb nur in medizinisch notwendigen Ausnahmefällen verordnungsfähig“, betonte der AOK-Sprecher.

Und was ein medizinisch notwendiger Ausnahmefall ist, regelt zum Beispiel die Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses. Demnach sind Elementardiäten nur dann verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Die Richtlinien verweisen auch darauf, dass vom Patienten bevorzugte natürliche Nahrungsmittel kalorisch angereichert werden können oder auch Zuwendung durch Angehörige oder Pflegekräfte beim Essen sowie geduldiges Anreichern der Nahrung wichtig seien.

„Im Interesse des Patienten soll dieser durch solche Maßnahmen weiterhin eine abwechslungsreiche Ernährung mit natürlichen und frischen Lebensmitteln erhalten und nicht vorschnell auf Trinknahrung umgestellt werden“, erläutert der AOK-Sprecher.

Im Falle unserer Leserin hatte die Kasse zunächst den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) zu Rate gezogen. Dessen Begutachtung ergab, dass die Patientin angebotene Speisen überwiegend aufnehmen könne, weshalb Trinknahrung nicht mehr nötig schien. Ihr Gewicht sei zwar leicht, aber nicht kritisch zurückgegangen, die Ursache dafür aber unklar, so AOK-Sprecher Sascha Kirmeß. „Wir werden den Fall weiter begleiten. Sollte die Tochter feststellen, dass sich der Gesundheitszustand ihrer Mutter verschlechtert oder diese übermäßig an Gewicht verliert, sollte sie umgehend mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen“ empfahl er.

Tochter Kerstin Schmidt zeigte sich derweil sehr erfreut, dass die AOK Sachsen-Anhalt für die kommenden drei Monate die Kosten für die Trinknahrung übernehmen und ihr eine Ernährungsberaterin zur Seite stellen wolle. Auch im Namen ihrer Mutti dankte sie der Redaktion Leser-Obmann für die Unterstützung.