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Lesermeinung Facebook-Eintrag unter Pseudonym?

Erfundene Namen gehören nicht in die Zeitung. Allerdings: Keine Regel ohne Ausnahme.

Von Peter Wendt 05.08.2018, 20:03

"Erfundene Namen gehören nicht in die Zeitung.“ Der Leser am Telefon hatte da eine klare Meinung. Er bezog sich auf Facebook-Einträge, die auf unserer täglichen Leserseite veröffentlicht werden. In der Tat wird dabei gelegentlich auch aus Facebook-Kommentaren zitiert, deren Autoren ihre Namen nicht genannt haben wollen.

Wissend, dass Meinungsäußerungen über die sozialen Netzwerke inzwischen einen anerkannten Stellenwert haben, so dass es aus unserer Sicht durchaus als legitim anzusehen ist, als solche gekennzeichnete Facebook-Einträge in der Zeitung wiederzugeben, verfolgen wir als Volksstimme dennoch eine restriktive Linie. Danach werden anonyme Wortmeldungen von Lesern/Nutzern in der gedruckten Zeitung nicht veröffentlicht.

Allerdings: Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt Tage und Themen, da kommt die Redaktion nicht daran vorbei, einen Facebook-Kommentar auch mal unter Pseudonym zu veröffentlichen. Dass wir dabei Sorge tragen, dass verbale Ausfälle, persönliche Angriffe oder Hasstiraden nicht auf dem Umweg über Facebook-Einträge auf unsere Leserbriefseiten gelangen, versteht sich von selbst.

Diese Praxis ist im Übrigen auch im Einklang mit den Richtlinien des Presserats. Dieser hatte vor gut drei Jahren überraschend die Möglichkeit eröffnet, unter Pseudonym veröffentlichte Online-Nutzer-beiträge auch als Leserbriefe in der Printausgabe zu veröffentlichen.

Bei der diesbezüglichen Überarbeitung des Pressekodexes lag der Schwerpunkt auf der Verantwortung der Presse für den Umgang mit Nutzerbeiträgen. In dem Zusammenhang wurde in der Richtlinie 2.6 im Absatz 3 klargestellt: „Bei der Übernahme von Nutzerbeiträgen als Leserbriefe können Pseudonyme beibehalten werden. Es muss jedoch auf die Quelle hingewiesen werden.“ Und in der Richtlinie 2.7 wird klar die Verantwortung der jeweiligen Redaktion benannt: „Die Redaktion stellt die Einhaltung der publizistischen Grundsätze sicher, wenn sie Verstöße durch Nutzerbeiträge selbst erkennt oder darauf hingewiesen wird.“