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ReiserechtSalzwedeler bezahlen Schreibfehler teuer

Die Reise war schnell gebucht. Aber: ein Schreibfehler im eigenen Namen. Dies sollte ein Salzwedeler Ehepaar teuer zu stehen kommen.

Von Gudrun Oelze 12.11.2019, 02:00

Salzwedel l Das Angebot bei „sonnenklar.tv“ war so verlockend, dass ein Paar in der Altmark die Reise schnell buchte. Doch kaum kam die Reservierungsbestätigung bei ihnen an, fiel beiden der kleine Tippfehler im Familiennamen auf. Unverzüglich baten sie mit gesonderter E-Mail um Korrektur.

Zu spät – wie man den verdutzten Reiselustigen mitteilte. Eine Korrektur wäre nur ganz kurze Zeit und auch dann nur zum Preis von 30 Euro möglich gewesen. Jetzt koste die Korrektur des Tippfehlers eine Gebühr von stolzen 615 Euro. „Einen Buchstaben im Namen löschen soll so viel kosten wie die halbe Reise?“, empörten sich die Leser aus dem Altmarkkreis Salzwedel.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, an die der Leser-Obmann dieses Anliegen weiterleitete, ist das Problem als „ganz heißes Eisen, und gar nicht so selten“ bekannt. Bezüglich einer Lösung sehe es eher schlecht aus für unsere Leser, stellte Katja Schwaar auf den ersten Blick fest.

Das Portal Sonnenklar, bei dem gebucht wurde, ist nur der Vermittler. Der eigentliche Vertragspartner ist der jeweilige Veranstalter/Dienstleister, der auch in der Reisebestätigung steht, zum Beispiel TUI, so die Verbraucherberaterin, die unbedingt einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) empfiehlt.

Dort sei auch geregelt, was der Veranstalter in Fällen wie einer Namensänderung berechnet. Eine solche gelte nämlich als Umbuchung, da sich ja etwas an der ursprünglichen Buchung ändere. „Grundsätzlich berechnet jeder Veranstalter dafür zunächst einmal eine Pauschalgebühr, die so zwischen 30 und 50 Euro liegt“, weiß Katja Schwaar aus ihrer Beratungspraxis. Bei bestimmten Reisen und bestimmten Tarifen der Fluggesellschaften können jedoch deutlich höhere Kosten anfallen, weil die Airline eine Stornierung und Neubuchung des Tickets ausführt. Diese Mehrkosten reicht der Veranstalter an den Kunden weiter.

Bei TUI zum Beispiel heißt es in den AGB im Punkt Umbuchung: „Gegenüber Leistungsträgern (zum Beispiel Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass“.

Und um genau diese Mehrkosten scheint es bei den Lesern in der Altmark zu gehen. „Wenn der Fehler durch die Falscheingabe bei ihnen selbst liegt, haben sie leider schlechte Karten, sich zu wehren. Wir haben solche Fälle häufig im Zusammenhang mit der Namensänderung nach Hochzeiten. Daher weiß ich, dass Gebühren von zirka 700 Euro keine Seltenheit sind“, so die Verbraucherberaterin.

Sie verweist hier auch auf ihr persönliches Beispiel: „Mein Rufname ist Katja, im Pass steht aber mein eigentlicher Zweitname Sigrid leider an erster Stelle, also Sigrid Katja Schwaar. Ich muss daher immer aufpassen, dass auch unter Sigrid Katja gebucht wird. Weicht nämlich der Name auf dem Ticket von dem Namen im Pass ab, nimmt mich die Airline in der Regel gar nicht mit und dann ist mein Ausfall noch höher.“

Derartige Mehrkosten, wie sie jetzt unseren Lesern in Rechnung gestellt wurden, seien aber mehr als unbefriedigend und völlig verbraucherunfreundlich. „Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es in keinem Falle angemessen, für einen Buchstabendreher solche horrenden Gebühren zu berechnen.“ Einzelne Urteile und auch führende Reiserechtler Deutschlands würden diese Rechtsauffassung stützen, „aber die oben geschilderte Praxis ist leider Usus“. In dieser Angelegenheit sollte sich die Justiz deutlich kundenfreundlicher zeigen, meint Katja Schwaar, die unseren Lesern rät, sofern diese eine Rechtsschutzversicherung haben, unbedingt einen Anwalt einzuschalten. „Geht es indes um Umbuchungen auf andere Personen, lässt der Bundesgerichtshof solche Mehrkosten in mehreren Urteilen jedoch ausdrücklich zu“, erläutert sie.