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Rentenversicherung Arbeitsfähig mit Krebserkrankung?

Trotz Krebserkrankung wird einer Frau aus Halberstadt die Erwerbsunfähigkeitsrente verweigert. Die Familie gerät in finanzielle Not.

Von Gudrun Oelze 18.09.2017, 11:17

Halberstadt l Seit fast vier Jahren lebt eine Frau aus Halberstadt mit der Diagnose Krebs. Diverse Therapien wie Operationen, Bestrahlung und Chemo hat sie überstanden – doch der Krebs kam zurück. Wieder Operation, Chemotherapie und Bestrahlung.

Dennoch sei sie arbeitsfähig – meinte der Rentenversicherungsträger und verweigerte ihr zunächst die beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente. Beim Arbeitsamt habe man ihr gesagt, dann müsse sie halt Windeln tragen oder einen Arbeitsplatz direkt an der Toilette bekommen, teilte die Tochter der Halberstädterin dem Leserobmann mit.

Die Tochter war äußerst besorgt über den Zustand der Mutter, die in ihrem Leben keinen Sinn mehr sehe. Für kurze Zeit waren ihr in diesem Jahr rund 350 Euro ALG II im Monat bewilligt worden – jedoch mit der Auflage, dass die Eltern aus der 72 Quadratmeter kleinen Wohnung ausziehen, da ihnen diese nicht zustehe. Dazu seien die Eltern sowohl physisch als auch psychisch nicht in der Lage gewesen, so dass sie nun nur noch zirka 70 Euro Hartz IV bekommen. Das reiche aber nicht zusätzlich zum kleinen Gehalt des Vaters, eine Lebensversicherung musste vorzeitig ausgezahlt werden …

„Wir sind verzweifelt, aussichtslos, fragen uns, ob nur auf Muttis Tod gewartet wird ... Meine Eltern sind durch die Krebserkrankungen meiner Mutti finanziell ruiniert und am Ende ihrer Kräfte, so wie mein Bruder und ich aus Angst und Sorge auch“, schrieb die Tochter.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wurde der Fall nach der Anfrage des Leserobmanns einer eingehenden nochmaligen Prüfung unterzogen. Auf der Basis von ergänzend eingereichten Dokumenten wurde der Antrag der Leserin abschließend bearbeitet, teilte Sprecher Matthias Jäkel kürzlich mit. Das Ergebnis: Die Versicherte erhält befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. April 2017 bis 31. März 2020. Für die zurückliegende Zeit habe ihr die Deutsche Rentenversicherung über das Sozialgericht Magdeburg ein Vergleichsangebot unterbreitet. Es bleibe abzuwarten, ob es angenommen wird.

Noch liegt das Vergleichsangebot der Leserin in Halberstadt nicht vor, doch die Erleichterung der Familie, dass mit Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente zumindest die finanziellen Sorgen geringer werden, ist groß.