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Zuschriften Wird Leserpost weitergeleitet?

Bei der Volksstimme wird jeder Leserbrief registriert - und mancher bietet Ansatzpunkte für neue Recherche.

08.11.2015, 23:01

"Was mich sehr interessiert: Werden eigentlich die in Leserzuschriften enthaltenen Hinweise auf Missstände, Anregungen bis hin zu Glückwünschen an die Betroffenen weitergereicht oder ihnen zur Kenntnis gegeben?", lautete die Anfrage eines Magdeburgers an den Leser-Obmann.

Was geschieht also mit den bei der Volksstimme eingehenden Leserbriefen? Alles, was in schriftlicher Form – als E-Mail, Fax oder herkömmlicher Brief, handschriftlich oder auf der Maschine geschrieben – in der Leserpost-Redaktion eingeht, wird mit Namen, Adresse und Thema registriert und nummeriert. (Das sind in jedem Jahr mehrere tausend Einsendungen.) Anonyme Zuschriften werden allerdings nicht berücksichtigt.

Danach wird die Post gesichtet: Bezieht sich der Leserbrief auf einen Artikel in der Volksstimme? Beachtet er die publizistischen Grundsätze, enthält also keine volksverhetzenden, rassistischen, politisch oder religiös extremistischen Inhalte oder Beleidigungen und üble Nachrede? Ist der Text sachlich richtig, halten Zahlen und andere Angaben der Überprüfung stand? Aussortiert werden Pressemitteilungen (die gelegentlich als Leserpost „getarnt“ daherkommen) ebenso wie „offene Briefe“ oder Schreiben an Dritte – etwa die Bundeskanzlerin oder andere Persönlichkeiten.

Keine Rolle spielt und wird deshalb auch nicht statistisch erfasst, ob eine Leserzuschrift eine positive oder eine negative Reaktion auf den Sachverhalt ist, auf den sie jeweils Bezug nimmt.

Geschaut wird indes, ob der Leserbrief, ungeachtet dessen, ob er veröffentlicht wird oder nicht, einen Ansatz zur weiterführenden Recherche oder die Aufnahme von Recherchen durch unser Reporterteam bietet. Dies sind eben solche Zuschriften, die Kritiken oder Verbesserungsvorschläge enthalten, auf Missstände verweisen oder auch Lob spenden. Sie an die „Betroffenen“ körperlich weiterzureichen – um die Frage unseres Lesers zu beantworten – ist allerdings ausgeschlossen. „Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden“, sagt der Pressekodex.