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Auskunftspflicht Gerichtshof stärkt Informationsrecht

Auch Unternehmen in öffentlicher Hand sind zur Auskunft gegenüber Medien verpflichtet.

Von Peter Wendt 10.04.2017, 01:01

Von nicht geringer Bedeutung für die lokale und regionale Berichterstattung auch dieser Zeitung dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sein, wonach auch Unternehmen in öffentlicher Hand zur Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet sind. Das Urteil sei „ein klares Votum für den Informationsanspruch der Journalisten“, schätzte der Deutsche Journalistenverband (DJV) ein. Grundsätzlich wird der Informationsanspruch der Presse gegenüber Behörden in den Landespressegesetzen geregelt. Das sachsen-anhaltische Pressegesetz besagt in Paragraf 4: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Der BGH hat nun den presserechtlichen Begriff der Behörde präzisiert. Dieser „erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden. Eine Beherrschung in diesem Sinne ist in der Regel anzunehmen, wenn mehr als die Hälfte der Anteile der privatrechtlichen juristischen Person im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.“

Geklagt hatte der Investigativ-Journalist David Schraven, dessen Auskunftsbegehren an die Gelsenwasser AG ablehnend beschieden und in erster Instanz auch gerichtlich verworfen worden war. Oberlandesgericht und BGH sahen das indessen anders. Der BGH stellte fest, dass dem vom Kläger verfolgten Informationsinteresse „ein größeres Gewicht als dem Interesse der Beklagten und der betroffenen Dienstleistungsunternehmen an der Geheimhaltung der Vertragskonditionen“ zukomme und im Hinblick auf die sachgerechte Verwendung öffent- licher Mittel und die politischen Aktivitäten eines kommunal beherrschten Unternehmens „ein gewichtiges öffentliches Informationsinteresse“ vorliege.

Mit dem BGH-Urteil sei klargestellt, dass Journalisten „Informationen über das kommunale Handeln einfordern können, die über den direkten Geschäftsbereich des Rathauses hinausgehen“, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.