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Bauordnung Wenig Freude an ungeahntem Erbe

Dass sie für den Abriss eines einsturzgefährdeten Hauses in Schönebeck aufkommen soll, hält eine Frau aus dem Harz für "Behördenwillkür".

Von Gudrun Oelze 09.04.2017, 23:01

Schönebeck l Post vom Salzlandkreis? Eine im Oberharz wohnende Rentnerin wunderte sich nicht wenig über diesen amtlichen Brief und erst recht über seinen Inhalt. „Eine bauaufsichtliche Verfügung“ war das in Schierke eingegangene amtliche Schreiben, weil in Schönebeck an der Elbe „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ bestehe. Angedroht wurde der Harzerin auf deren Kosten „die Ausführung der Abbruchmaßnahme“ in der Elbestadt. Denn sie sei Erbin und Mitverantwortliche für den desolaten Zustand eines Gebäudes in Schönebeck.

„Ich bin nicht Erbin dieses Grundstücks samt Gebäude und mir ist auch nie ein Erbe offeriert worden“, begründete die Frau ihren Widerspruch gegen diesen Bescheid. Die ursprünglichen Besitzer des Hauses in Schönebeck waren ihre schon längst verstorbenen Großeltern, die sieben Kinder hatten, jedes davon mit eigenem Nachwuchs. „Allein meine Eltern hatten zehn Kinder, ich bin das drittjüngste. Warum soll nur ich für den Abbruch des alten Hauses aufkommen?“, fragte die Leserin. Das wollte nun auch der Leserobmann vom Salzlandkreis erfahren. Antwort kam daraufhin vom Fachdienst Bauordnung.

Durch Hinweise der Stadt Schönebeck wurde im vergangenen Herbst festgestellt, dass das fragliche Gebäude einsturzgefährdet sei. Gefahrenabwehrmaßnahmen mussten also eingeleitet worden. Laut Grundbucheintrag wurde eine Erbengemeinschaft als Eigentümer des Grundstückes festgestellt. Weitere Recherchen ergaben, dass diese Erben bereits gestorben waren. Deshalb erfolgte die Ermittlung von deren Kindern. Unsere Leserin im Harz war eines der ermittelten Kinder. „Sie ist die Tochter eines Erben, welcher als Mitglied der obengenannten Erbengemeinschaft im Grundbuch steht“, teilte die Behörde mit. Das Erbe sei durch die Frau auch nicht ausgeschlagen worden. Wie auch, wenn sie doch gar nicht davon wusste, gibt indes diese zu bedenken. Dennoch ist und bleibt sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge Miteigentümerin des Grundstückes in Schönebeck, auf dem sich das einsturzgefährdete Haus befindet. Inzwischen habe die Behörde weitere Erben ermittelt, die nun ebenfalls zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr herangezogen wurden.

Allen wurde unter anderem mitgeteilt, dass ihnen als Miteigentümer die Kosten im Falle einer Ersatzvornahme durch den Salzlandkreis gesamtschuldnerisch auferlegt werden.

Keinesfalls also werde allein die „Erbin“ im Harz zur Kasse gebeten, beteuert eine Sprecherin des Salzlandkreises, und es handele es sich hier auch nicht um „Behördenwillkür“, wie von der Harzerin gemutmaßt. „Es ist üblich und gesetzlich verankert, bei derartigen Sachlagen auf diese Weise vorzugehen – nicht nur im Salzlandkreis“, so die dortige Kreisverwaltung.