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Leserbriefe Zu viel Text, um gedruckt zu werden?

Die Chance, dass Lesermeinungen gedruckt werden, steigt, wenn diese kurz und knapp verfasst worden sind.

Von Peter Wendt 12.02.2018, 00:01

Fragen der Stadtentwicklung bewegen den Magdeburger Leser Manfred F. schon seit Jahrzehnten. Aufmerksam verfolgt er, was sich tut, insbesondere wenn es um die Verkehrsführung in der Stadt und um sie herum geht. Er greift in die öffentliche Debatte ein, wo es ihm sinnvoll erscheint, und trägt mit Akribie Argumente für oder gegen Projekte vor. Auch in Leserbriefen.

Dass er es dabei angesichts der Komplexität des Themas nicht immer bei ein paar Zeilen belassen kann, ist durchaus nachvollziehbar. Aber eben auch kontraproduktiv, was die Veröffentlichung seines Leserbriefes angeht, wie er erfahren musste und sich darüber am Lesertelefon beklagte. „Zu viel Text“, sei ihm bei Nachfragen in der Lokalredaktion beschieden worden. „Aber man muss doch auch die Zusammenhänge sehen, die Dinge erklären und seine Argumente darlegen“, verteidigte er die Umfänglichkeit seiner Zuschrift.

Natürlich leben unsere Lokalausgaben davon, dass sich in ihnen die Leserinnen und Leser wiederfinden, dass sie mit ihrer Meinung Gehör finden. Im Dialog zwischen Redaktion und Lesern spielen die Leserbriefe eine besondere Rolle.

Freilich wird nicht jeder Leserbrief, der die Redaktion erreicht, veröffentlicht werden können. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass dafür neben der täglichen Leserseite der Volksstimme in den jeweiligen Lokalausgaben nur ein begrenzter Platz zu Verfügung steht. Insofern steigt tatsächlich die Chance, dass eine Zuschrift abgedruckt wird, wenn diese kurz und knapp formuliert die Meinung des Lesers zu dem Inhalt des Artikels, auf den er sich bezieht, wiedergibt. Am Ende ist es für beide Seiten, den Leserbriefautor wie die Redaktion, wenig ersprießlich, wenn eine Zuschrift gekürzt werden muss.

Dies wäre ohnehin nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Denn sollte ein Leserbriefschreiber ausdrücklich Kürzungen ablehnen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten. So schreibt es der Pressekodex vor.