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Verfassungsgericht Warum Journalisten Beschwerde einlegten

Informanten müssen geschützt werden. Doch diesen Schutz sehen Journalistenverbände durch die Regierung gefährdet.

Von Peter Wendt 12.12.2016, 00:01

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit mehr als einem Dutzend weiterer Akteure Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Vertreter der klagenden Organisationen, darunter DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, übergaben vor Kurzem die Beschwerde dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt wird das juristische Vorgehen gegen die staatliche Datensammelwut durch eine Unterschriften-aktion, an der sich mehr als 30.000 Menschen beteiligten. „Journalismus ohne Vertraulichkeit ist nicht möglich. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und darf sie nicht durch ungezügelte Datensammelwut aushebeln“, begründete der DJV-Vorsitzende den Widerstand gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz.

Journalistinnen und Journalisten könnten ihren Informanten nicht den notwendigen Schutz gewähren, wenn die Daten der elektronischen Kommunikation vor dem Zugriff staatlicher Stellen nicht mehr sicher seien. Es sei bedauerlich, dass die Große Koalition im Deutschen Bundestag im Gesetzgebungsverfahren die Bedenken des DJV und anderer Berufsgeheimnisträger nicht berücksichtigt habe. Überall sagte: „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt die notwendige Korrektur vornimmt.“

Die Medienverbände und -unternehmen kritisieren, dass das BND-Gesetz „eine deutliche Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung“ vorsehe. Redaktionsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht sind nach Einschätzung von DJV, dju, BDZV, VDZ, Deutschem Presserat, VPRT, ARD und ZDF in dem Gesetz zu den Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend geschützt. Notwendig seien vielmehr Maßnahmen, die den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis der Medien so weit wie möglich sicherstellen. „Die ungestörte berufliche Kommunikation auch mittels jeder Form der Telekommunikation ist jedoch eine wesentliche Grundbedingung für die Presse- und Rundfunkfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind ohne diese Kommunikation nicht denkbar“, betonten die Medienverbände und -unternehmen.