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Wortwahl Ist "Feuerteufel" diskriminierend für Täter?

Die Berichterstattung über einen Brandstifter und dessen Titulierung empfand ein Leser als unangemessen.

Von Peter Wendt 14.01.2019, 14:38

Darf man einen Brandstifter, einen Serientäter zumal, als „Feuerteufel“ bezeichnen? Wird damit nicht „eine Grenze überschritten und öffentlich die Würde des Betroffenen verletzt“?, gab ein Leser zu bedenken. Er hatte sich über die seiner Meinung nach reißerische Formulierung „Feuerteufel-Prozess“ in einer Überschrift auf der Titelseite seiner Volksstimme geärgert. Auch dass in dem Prozessbericht im Lokalteil immer wieder vom „Feuerteufel“ die Rede war, empfand er als herabwürdigend und deshalb unangemessen.

Dieses Empfinden machte der Leser an der Tatsache fest, dass der verurteilte Brandstifter, ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, auf dem Dorf lebe und jeder wisse, wer gemeint sei, auch wenn der Name nicht genannt werde. „Wie sollen denn er und seine Familie mit einer solchen Betitelung umgehen und je wieder ein normales Leben führen können?“, war die Sorge des Lesers.

Die Bedenken des Lesers sind verständlich, insbesondere, da die Berichterstattung eine Person und Vorgänge in einem überschaubaren Gebiet betraf. Die Verwendung des Begriffs „Feuerteufel“ ist allerdings weniger reißerisch als es dem kritischen Leser erscheinen mag, auch dient sie keineswegs der Steigerung der Verkaufszahlen, wie gelegentlich unterstellt wird, wenn Überschriften als reißerisch empfunden werden.

„Feuerteufel“ wird landläufig vor allem geschrieben, wenn es sich um einen Serientäter aus den Reihen einer freiwilligen Feuerwehr handelt – was in dem geschilderten Fall zutraf –, wenn jemand zum Spaß oder wegen einer psychischen Störung Dinge in Brand setzt. Bei der Formulierung des Kollegen in der Lokalredaktion handelte es sich also keineswegs um eine böswillige Wortschöpfung, er hat lediglich aufgegriffen, was gang und gäbe ist.

Generell gilt natürlich, dass die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit oberste Gebote der Presse sind und es journalistischer Ethik widerspricht, mit unangemessenen Darstellungen Menschen in ihrer Ehre zu verletzen, wie es der Pressekodex uns vorgibt.