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Fall Pistorius: Berufungsgericht entscheidet

Der frühere Sprint-Star Oscar Pistorius muss erneut bangen. Ein Berufungsgericht entscheidet, ob er zurück ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens 15 Jahre Haft.

03.12.2015, 07:15

Bloemfontein (dpa) - Der ehemalige Sprint-Star Oscar Pistorius muss unter Umständen zurück ins Gefängnis. Die südafrikanische Justiz entscheidet an diesem Donnerstag, ob der 29-Jährige des Totschlags schuldig ist. Dann könnte Pistorius zu mindestens 15 Jahren Haft verurteilt werden.

Fünf Richter am obersten Berufungsgericht haben das vorherige Urteil gegen den Ex-Sportler in den vergangenen vier Wochen geprüft, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie hörten keine neuen Zeugen, sondern untersuchten die Akten der ersten Instanz. Pistorius' Anwälte wollen an der erstinstanzlich verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten. Pistorius und sein Verteidigungsteam werden am Donnerstag nicht im Gerichtssaal erwartet.

Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die Toilettentür erschossen. Vor Gericht sagte er, er habe in der Toilette einen Einbrecher vermutet. Pistorius wurde im Oktober nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den Rest seiner Strafe sollte er unter Auflagen in der Luxusvilla seines Onkels in Pretoria absitzen.

Sollte Pistorius wegen Totschlags verurteilt werden, müsste er wieder in Pretorias Gefängnis Kgosi Mampuru II - aber erst nachdem ein Gericht ein neues Strafmaß verkündet. Das soll vermutlich erst im nächsten Jahr passieren.

Pistorius startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.