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Raumentwicklung Flächennutzungsplan nimmt Formen an

Der Flächennutzungsplan der Stadt Möckern aus dem Jahr 2008 soll um die Gemarkung Loburg ergänzt werden.

Von Stephen Zechendorf 15.10.2015, 15:49

Loburg l Die Erweiterung des Möckeraner Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Eingemeindung der Stadt Loburg in die Einheitsgemeinde. Loburg verfügt, wie auch andere Ortsteile der Stadt bisher über keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. „Um die räumliche Entwicklung einer Gemeinde bewusst steuern zu können, ist im ersten Schritt ein FNP erforderlich“, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung.

In einem Flächennutzungsplan wird geregelt, welche Flächen der Ortschaft für welche Zwecke genutzt werden sollen und dürfen. Unterschieden wird etwa in die Bereiche „Wohnen“, „Gewerbe“, „Industrie“ oder Mischgebiete. Auch können Festlegungen getroffen werden, welche Nutzungen etwa in einem 100-Meter-Umkreis von Baudenkmälern gestattet sein sollen.

Ein Flächennutzungsplan wird dann erforderlich, wenn in einer örtlichen Struktur so genannter Ordnungsbedarf herrscht. In Loburg ist das der Fall: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes an der Schweintzer Chaussee ist ohne FNP nicht möglich, ebenso kein Bebauungsplan. Außerdem sol der Loburger FNP Baulandreserven etwa im Bereich Zeppernicker Weg ausweisen.

Entsprechend der Strukturen eines Ortes wird auch festgelegt, ob sich eine Siedlung weiterentwickeln darf oder nicht. Diese Regelung bekommt voraussichtlich die Ortslage Padegrim vor den Toren Loburgs zu spüren. Auf Anordnung des Landkreises Jerichower Land soll die Siedlung als „Splittersiedlung“ betrachtet werden, die nicht zur Ortslage Loburg zählt. Damit darf hier keine neue Bebauung erfolgen, außer es handelt sich um „privilegierte Vorhaben“, erklärte am Montag Holger Görlitz vom beauftragten Planungsbüro den Loburger Ratsleuten.

Denen behagte die Vorstellung, Padegrim amtlich von der Ortschaft Loburg abzunabeln, nicht. Doch Holger Görlitz machte deutlich: „Wenn Sie um Padegrim kämpfen möchten, können Sie nur der Stadtverwaltung den Auftrag geben, den Landkreis zu bitten, die Entscheidung zu überdenken. Padegrim einfach als Ortsteil weiterführen dürfen Sie nicht.“ Große Chancen räumte der Planer dem Vorhaben nicht ein.

Die Genehmigungsbehörden verfolgen das Ziel, dass neue Wohnbebauungen innerhalb der Ortsteile erfolgen, nicht im Außenbereich. So sollen Baulücken geschlossen oder alte Wohnbausubstanz modernisiert werden, bevor eine Ausweitung der Ortslagen erfolgt.

Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ über die Flächennutzungsplanung sei durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Rathaus Möckern erfolgt. „Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben“, stellte Görlitz fest. Eine erneute Bürgerbeteiligung erfolgt mit der Auslegung des Plantentwurfes, der als nächstes erarbeitet wird.

Nachdem der Ortschaftsrat den Vorentwurf gebilligt hat, muss das Papier den Bauausschuss und den Stadtrat überzeugen. Dann wird auf Grundlage des Vorentwurfs ein Planentwurf erarbeitet. Frühestens 2016 ist mit einem Feststellungsbeschluss des geänderten Flächennutzungsplanes durch den Stadtrat zu rechnen.