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Gewässer-Umlage Günstiger für kleine Grundstücke

Zur Neufassung der Gewässerumlagesatzung Nuthe/Rossel werden derzeit die Ortschaftsräte angehört.

Von Petra Wiese 30.10.2015, 06:00

Zerbst l Seit Anfang diesen Jahres gilt das geänderte Wassergesetz in Sachsen-Anhalt. Entsprechend geltendem Recht muss nun die Gewässerumlagesatzung Nuthe/Rossel geändert werden. Der Beschluss soll im Stadtrat am 25. November gefasst werden. Bis dahin werden die Bürgervertreter in den Ortschaften dazu angehört.

Die Stadt Zerbst ist verpflichtet, die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht Eigentum der Gemeinde sind, auf die Eigentümer umzulegen. Das betraf in der bisher gültigen Satzung die Grundstücke, die in ein Gewässer II. Ordnung entwässern.

Der Beitrag errechnet sich aus einem Flächenbeitrag und einem Erschwernisbeitrag. In der Neufassung der Satzung bleibt der Flächenbeitrag gleich. Änderungen gibt es beim Erschwernisbeitrag. Der wird künftig zusätzlich auf alle Grundstücke verteilt, die nicht gemeindeeigen sind und nicht der Grundsteuer A unterliegen. Von der Heranziehung der gemeldeten Einwohner pro Grundstück wird abgegangen. Der Beitrag soll gerechter verteilt werden. Große Gewerbeflächen beispielsweise, wo überhaupt keine Einwohner gemeldet sind, werden nun beteiligt.

Auf die Bürger kommt ein Erschwernisbeitragssatz von 11,67 Euro je Hektar Grundstücksfläche zu.

Marianne Streso bemühte in der Sitzung des Jütrichauer Ortschaftsrates ein Beispiel eines kleinen Grundstückes von 700 Quadratmetern mit drei Einwohnern. Da würde sich der Beitrag von 6,32 Euro/Hektar neu auf 1,49 Euro/Hektar reduzieren. Auch bei einem größeren Grundstück von 1500 Quadratmetern wird sich der Beitrag um mehr als die Hälfte reduzieren.

Neu in der Satzung geht es um die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung. Das Wassergesetz sieht vor, dass der Unterhaltungsverband dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), der für die Gewässer I. Ordnung zuständig ist, die ab diesem Jahr anfallenden Kosten zu erstatten hat. Diese Kosten macht wiederum der Unterhaltungsverband dann gegenüber der Stadt geltend, die wiederum auf die Grundstückseigentümer umlegt. Heißt also, die Beitrags- sätze für 2015 könnten sich noch rückwirkend verändern. Doch dazu gibt es noch keine Zahlen.

Für die Flächen I. Ordnung wird die Stadt erst im nächsten Jahr die Rechnung vom Unterhaltungsverband erhalten. Somit gilt der zu beschließende Satzungsentwurf nur für Grundstücke, die in II. Ordnung entwässern. Die Beitragssätze für Grundstücke, die in Gewässer I. Ordnung entwässern, werden erst nach dem vorliegenden Bescheid des Unterhaltungsverbandes festgesetzt.

Angesichts gerechterer Verteilung und scheinbar günstiger werdender Beiträge für den Durchschnittsbürger stimmten alle anwesenden Mitglieder des Jütrichauer Ortschaftsrates der Neufassung der Satzung zu.

In Walternienburg stand man der Sache wesentlich skeptischer gegenüber.

In Walternienburg soll es einige große Grundstücke geben. Die würden dann mehr bezahlen müssen. Kleine Grundstücke fahren besser. „Da stehen die Städter wieder besser da“, meinte Udo Rose.

Doch nicht die Gewässer II. Ordnung machen den Walternienburgern Sorgen.

Die Gräben seien ja noch halbwegs in Ordnung. Vielmehr ist das Problem die Nuthe. Da wurde ein Unterhaltungsrahmenplan für mehr als 50 000 Euro aufgestellt, der auch Hand und Fuß habe, aber gemacht wird nichts, machte sich Margitta Steinz Luft. Die Tatsache, dass die Nuthe nicht ordentlich unterhalten wird, die damit verbundenen Probleme und die Verärgerung in Walternienburg ziehen sich schon über Jahre.

Immer wieder verhallen die Beschwerden der Bürger. Was sollen wir machen?, stellte Margitta Steinz die Frage in den Raum. „Meckern wie bisher“, schob sie selbst die Antwort hinterher. „Wenn wir für I. Ordnung bezahlen sollen, dann möchte ich auch, dass keine Wasserschäden auf den Wiesen sind“, forderte sie.

Marion Simon, die als Sachbearbeiterin von der Stadtverwaltung Zerbst in Walternienburg bei der Ratssitzung dabei war, versicherte, dass es um diese Beiträge dann erst im nächsten Jahr gehen wird. Zunächst war das Votum der Ratsmitglieder zur vorliegenden Fassung für die Entwässerung in Gewässer II. Ordnung gefragt.

Mit vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen wurde dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt.