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Unterbringung Wohin kommen Flüchtlinge in Möckern?

Zum Jahreswechsel erreicht die Flüchtlingskrise auch Möckern. Schon stehen drei Orte im Fokus: Loburg, Möckern, Rottenau.

Von Stephen Zechendorf 30.11.2015, 16:00

Möckern l Ungeachtet der schon seit März von der Stadt Möckern angebotenen Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 400 Flüchtlinge hat der Landkreis Jerichower Land mit Schreiben vom 18. November die Stadt Möckern aufgefordert, Vorschläge zur Unterbringung zu unterbreiten. „Da seitens Ihrer Gemeinde bisher noch keine bzw. nur eine begrenzte Anzahl von Angeboten vorliegt, möchte ich Sie bitten, sehr kurzfristig ihre Vorschläge dem Landkreis zukommen zu lassen“, schreibt die Kreisverwaltung in einem Brief an das Rathaus Möckern.

Denn im Unterschied zur Stadt Möckern, deren Stadtchef Frank von Holly auf dezentrale Unterbringung in leerstehenden Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften setzt, verlangt die Kreisverwaltung eine zentrale Unterbringung. „Hinsichtlich der sozialen Betreuung wären räumlich zusammenhängende Quartiere/Wohnungen für etwa 80 Flüchtlinge als vorrangig anzusehen“, heißt es in einem den Hauptausschussmitgliedern vorgelegten Schreiben des Landkreises. In dem Brief des Landkreises heißt es weiter, die Stadt möge noch im Monat November Vorschläge machen. Eingegangen ist das Landkreisschreiben in der Stadt Möckern am 20. November.

„Die vom Landkreis vorgegebene Fristsetzung bis Ende November ist mit dem Vorschlag, dass sich erst jetzt die gemeindlichen Gremien mit dem Thema befassen sollen, unvereinbar“, erklärt dazu die Stadtverwaltung Möckern.

Drei Varianten hat Stadtchef Frank von Holly erarbeitet. Über diese soll der Stadtrat von Möckern in seiner Sitzung am 10. Dezember beraten. Im Haupt- und Finanzausschuss wurden die drei Varianten bereits vorgestellt.

Variante A: Der Bürgermeister wird berechtigt, mit der Wohnungsbaugesellschaft dem Landkreis leerstehende Wohnungen in zusammenhängenden Quartieren mit mindestens 50 Flüchtlingen anzubieten. Zudem soll die Stadt dem Landkreis anbieten, die soziale Betreuung der Flüchtlinge im Möckeraner Territorium selber zu übernehmen. Dazu sollen die Wohnungsbaugesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz und die Theologische Hochschule Friedensau mit einbezogen werden. Dazu solle in der Wobau eine eigene Abteilung mit zusätzlichem Personal eingerichtet werden. Vorraussetzung ist eine vollständige Kostenerstattung durch den Landkreis.

Hierzu wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss schon deutliche Adressen genannt. So kämen etwa in Loburg die Wohnblöcke im Kalitzer Weg in Frage. In Möckern wären Wohnungen im Wohngebiet Waldstraße betroffen. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung in Rottenau den ehemaligen Asylantenwohnblock ins Auge gefasst.

Auch weiterhin nimmt Frank von Holly den Landkreis in die Pflicht, dass die ehemalige Sekundarschule Loburg nicht genutzt werden soll.

Variante B: Da es sich bei der Flüchtlingsunterbringung um eine Aufgabe des Landkreises handelt und für die Stadt Möckern keine Zuständigkeit besteht, wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (die der Landkreis schafft und betreibt) favorisiert. Wohnungen werden für Asylanten mit Bleiberecht zur Verfügung gestellt.

Variante C: Eine Mischvariante von A und B, indem die Stadt Möckern gemäß Variante A unter der Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaft für bis zu 200 Flüchtlinge in Wohnungen verantwortlich zeichnet. Darüber hinausgehende Flüchtlingsquartiere (etwa 200) sind durch den Landkreis in Form von neuen Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen, was auch zur Umnutzung von bestehenden größeren Objekten führen könnte.

Nach Aussagen der Landkreisverwaltung steigt die Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber ständig. Gegenwärtig sei eine monatliche Zuweisung von bis zu 270 Personen zu verzeichnen. Der Landkreis sei verpflichtet, diese erlassgerecht unterzubringen.

Der Landkreis bezieht sich bei der angedachten Verteilung auf die Kommunen im Jerichower Land auf den so genannten „Königsteiner Schlüssel. Der regelt, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss. Der „Königsteiner Schlüssel“ wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Die Verteilungsquoten für 2015 sehen für Sachsen-Anhalt 2,85771 Prozent vor.

Frank von Holly bedauerte, dass der Stadtverwaltung vom Landkreis keine diesbezüglichen Zahlen vorgelegt werden konnten.