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Ausgleichsbeträge Bislang knapp 300 Vereinbarungen

Der Burger Stadtrat hat die weitere Erhebung von Ausgleichsbeträgen für das Sanierungsgebiet Burg-Altstadt beschlossen.

Von Mario Kraus 28.12.2015, 00:01

Burg l Sanierte Straßen, Plätze, Anlagen und viele Verschönerungen – die Altstadt hat sich den zurückliegenden Jahren gemausert. Und das im öffentlichen wie im privaten Bereich. Für das Baugeschehen stellt das 75 Hektar große Sanierungsgebiet der Burger Altstadt, das 1991 ausgewiesen wurde und bis 2021 Bestand hat, eine Besonderheit dar: In diesem speziellen Bereich werden die Einwohner nicht an Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen beteiligt, so lange sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet. Dafür müssen am Ende der Sanierungsarbeiten Ausgleichsbeträge gezahlt werden (Volksstimme berichtete). Sie stellen den Bodenwertunterschied eines unbebauten Grundstückes zwischen Beginn und Ende der Sanierung dar und werden vom Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ermittelt.

Zu Ausgleichsbeträgen herangezogen werden dabei insgesamt rund 1500 Grundstückseigentümer.

Die Abschlussquote im Rahmen der freiwilligen Phase beläuft sich derzeit auf rund 55 Prozent, sagt Anke Dölle, zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung. So belaufen sich die Einnahmen der Jahre 2013/14 auf 225 000 Euro und 2015 auf 287 000 Euro. Das entspricht einem Abschluss von 295 Vereinbarungen.

Auch in der aktuellen Endphase profitieren beide Seiten, also Stadt und Eigentümer, von einer vorzeitigen Zahlung. Das heißt: Wer innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zahlt, spart zehn Prozent, innerhalb von zwei Jahren acht Prozent und innerhalb von drei Jahren fünf Prozent. Das Geld, das während dieser Zeit zur Verfügung steht, fließt hundertprozentig wieder in die Altstadt – zur Ko-Finanzierung weiterer öffentlicher Projekte, erläutert Sonnhild Noack, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung/Bauen. So konnte beispielsweise auf diese Weise die Sanierung der Bergstraße und Hainstraße mitfinanziert werden. Denn die Kommunen sind angehalten, die Ausgleichsbeträge rechtzeitig einzufordern. Auch dann, wenn die Sanierungsziele oder -projekte noch nicht vollständig umgesetzt sind. „Um sinkende Fördermittel abzufedern, sollen die Einnahmen aus der frühzeitigen und freiwilligen Erhebung der Ausgleichsbeträge genutzt werden“, erläutert Sonnhild Noack.

Das letzte Teilgebiet, das vom Gutachterausschuss bewertet wurde, sind die Zonen 8 (Bergstraße, östlicher Teil; Hainstraße, Vogelgesang, Brückenstraße, östlicher Teil) sowie 18 (Oberstraße, Magdeburger Promenade, Mittelstraße, Klosterstraße). Der Ausbau der Oberstraße ist in diesem Zusammenhang erst nach der Laga 2018 geplant.

Für Eigentümer in sieben von 19 verschiedenen Zonen hat die Stadt in den zurückliegenden Jahren Angebote zu freiwilligen Ablösevereinbarungen verschickt.

Mitte des kommenden Jahres erhalten Eigentümer in der Zone 11 Angebote zur freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages. Dies betrifft die Schartauer Straße, Magdeburger Straße (nördlich ab Brüderstraße), Böttcherstraße (nördlich), Lazarettstraße, Markt, Kammacherstraße (südlich), Magdalenenplatz, Gummersbacher Platz, Breiter Weg (südlich), Franzosenstraße (südlich), Blumenthaler Straße (südlich).

Nach 2021, wenn das Sanierungsgebiet aufgehoben wird, tritt die Bescheidphase in Kraft. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.