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Streit mit Stadt Garagenbesitzer fühlen sich enteignet

Seit Januar gehört der Garagenhof Burg-Süd einem privaten Eigentümer. Die Garagenbesitzer sind damit zu Mietern ihrer Objekte geworden.

Von Steffen Reichel 16.03.2016, 06:00

Burg l Im Dezember bekam auch Manfred Röber ein Schreiben der Burger Stadtverwaltung, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Stadt Burg das Grundstück des Garagenhofes Burg-Süd an einen Investor aus München verkauft hat.

Röber, der Am Ring wohnt, hat seit 1990 eine Garage in Burg-Süd. Er erinnert sich noch genau: „Ende der 1980er Jahre wurde die Fläche vom Staat zur Errichtung von Garagen zur Verfügung gestellt. Eine Baufläche bekam nur derjenige, der schon jahrelang für eine Garage angemeldet war. Die NVA hat mit schwerer Technik das Gelände geschoben. Dafür bekamen sie den ersten Bauabschnitt.“ Nachdem die Garagen für die NVA-Angehörigen fertiggestellt waren, wurde der zweite Bauabschnitt für die zivile Bevölkerung freigegeben. Auch Manfred Röber kam zum Zug. „Kurz vor der Wiedervereinigung wurde mit dem Bauen angefangen. Jeder Garagenbesitzer ist für seine Baukosten selber aufgekommen. Auch die Gemeinschaftskosten für die Entwässerung, Betonstraßen sowie Außenbeleuchtung wurden von uns bezahlt.“

Dafür, dass ihre Garage auf kommunalem Grund und Boden stand, haben die Garagenbesitzer bis 31. Dezember 2015 eine jährliche Pacht zwischen 40 und 60 Euro an die Stadt Burg gezahlt.

Im Dezember wurden Röber und die anderen Pächter von der Stadt nun aufgefordert, ab 1. Januar die Pacht an den neuen Eigentümer zu überweisen, mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag vom neuen Eigentümer übernommen wird. So hat auch Manfred Röber seine Pacht nach München überwiesen. Inzwischen bekamen Röber und die anderen Garagenbesitzer aber Post vom neuen Eigentümer. Inhalt: Ab 1. Juni will der Grundstücksbesitzer pro Garage monatlich 30 Euro „Nutzungsentgelt“ haben. Manfred Röber rechnet vor: „Das ergibt aufs Jahr 360 Euro. Somit eine Steigerung um 880 Prozent. Durch den Verlust meines alten Pachtvertrages zum 1. Juni werde ich nach 26 Jahren vom neuen Eigentümer enteignet.“

Offenbar soll der Garagenhof Burg-Süd mit 316 Garagen für den neuen Eigentümer mit hochgerechneten Einnahmen von über 110 000 Euro im Jahr zu einem guten Geschäft werden, und das wollen die Garagenbesitzer mit „allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ verhindern, wie am Montag auf einer kurzfristig einberufenen Protestversammlung deutlich wurde, an der etwa 100 Betroffene teilnahmen. Sie haben aus ihrer Mitte Dietmar Winkler, Bernd Bringezu, Ute und André Engelmann, Hilmar Scheer, Lothar Schwarz sowie Uwe Haberland als Interessenverteter gegenüber der Stadt Burg und dem Grundstückserwerber bestimmt und verlangen die Rückgängigmachung des Grundstücksverkaufs seitens der Stadtverwaltung. Die Garagenbesitzer unterstellen diverse Formfehler und fragen: Warum wurden die Garagenbesitzer im Vorfeld des Verkaufs nicht informiert und statt des Verkaufs nicht andere Rechtsformen wie Genossenschaft, Verein oder Eigentümergemeinschaft in Erwägung gezogen?

Fakt ist, dass der Stadtrat dem Verkauf des Grundstückes zugestimmt hat, wie auch Stadtratsmitglied Frank Endert (Freie Wähler/Endert), der zufällig von der Protestversammlung erfahren hatte und sich informieren wollte, bestätigte. „Doch es scheint hier einiges schief gelaufen zu sein“, so Endert in der Diskussion mit den Garagenbesitzern. Wenn die Garagenbesitzer im Vorfeld nicht informiert wurden, dann sei dies unerhört, so Endert. Er wolle sich nun dafür einsetzen, „einen Ausgleich hinzubekommen“.

Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) sagte zur Volksstimme, dass die Stadt Burg mit den bisherigen Pachteinnahmen nicht in der Lage war, den Garagenkomplex dauerhaft kostendeckend zu bewirtschaften. Eine „Enteignung“ der Garagenbesitzer sei mit dem Verkauf des Grundstücks nicht erfolgt. Rehbaum verweist auf eine „rechtliche Bewertung“, wonach „im Jahre 26 nach der Wiedervereinigung (...) beim Garagenkomplex Burg-Süd die Fälle deutlich überwiegen, wo die Garage dem Pächter nicht gehört, da der ehemalige Garageneigentümer, der nach DDR-Recht auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages eine Garage errichtete, an welcher so dann nach Zivilgesetzbuch der DDR selbstständiges Gebäudeeigentum entstand, seine Garagennutzung aufgab. Zumeist wurde die Garage einen Rechtsnachfolger überlassen, welcher an der Garage kein Eigentum erwerben konnte, da mit der Nutzungsaufgabe des Garageneigentümers das selbstständige Gebäudeeigentum unterging und die Baulichkeit dem Grundstückseigentümer (hier der Stadt Burg) zufiel“. Bei den Fällen, wo noch Gara- geneigentümer existieren, gelten die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, was Kündigungsschutz, Abbruch, Entschädigung usw. regelt.

Dass der Garagenhof für die Stadt Burg bisher ein Verlustgeschäft war, bezweifeln die Garagenbesitzer und verlangen Zahlen, welche Einnahmen die Stadt aus der Pacht bisher erzielt hat und welche Kosten dem gegenüber standen. Die Herausgabe der Zahlen wollen sie notfalls mit „Demonstrationen, Autokorsos und zivilem Ungehorsam“ erzwingen.

Für Manfred Röber sieht es so, dass mit dem Verkauf des Garagenkomplexes sein mit der Stadt bestehendes Pachtverhältnis beendet wurde und verlangt die „vertraglich vereinbarte Entschädigung“ seines Garageneigentums. Da sein Pachtvertrag erst nach der Wiedervereinigung datiert, gelte, was zwischen ihm und der Stadt Burg vertraglich geregelt wurde, ist Röber überzeugt.