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Garagen Burg-Süd „Wir kämpfen bis zum Ende“

Wie geht es für die 317 Garagennutzer in Burg-Süd nach dem Verkauf des Grundstücks weiter?

Von Steffen Reichel 07.04.2016, 10:00

Burg l Fünf Vertreter der Garagenbesitzer, Dietmar Winkler, Hilmar Scheer, Lothar Schwarz sowie Ute und André Engelmann, saßen dabei Bürgermeister Jörg Rehbaum, Verwaltungsmitarbeitern und den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen gegenüber. Zunächst erläuterte Rehbaum nochmal, warum die Stadt das mit den Garagen bebaute Grundstück verkauft hat, warum zuvor auch das Garagengrundstück am Holländer verkauft wurde: Es sei nicht Aufgabe der Stadt, als Verpächter von Garagen auf dem Immobilienmarkt zu agieren. Und mit den bisher aus der Pacht erzielten Einnahmen sei man nicht in der Lage, die Instandhaltung weiter zu stemmen, die über den sporadischen Einsatz des Bauhofes weit hinausgehe.

Der Beschlussvorlage der Verwaltung zum Verkauf des Garagengrundstücks Burg-Süd hatten die Stadträte mit großer Mehrheit zugestimmt. Dazu erklärten die anwesenden Fraktionsvertreter, dass sie bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen sind, dass die bestehenden Pacht- bzw. Mietverträge von dem Verkauf unberührt bleiben und das Grundstück weiterhin als Garagengrundstück genutzt wird. Heiko Jerkowski (SPD) ergänzte: „Wir freuen uns im Allgemeinen über jedes Grundstück, das wir verkaufen können.“ Kerstin Auerbach (Linke) erklärte: „Wer seine Garage damals mit eigenen Händen gebaut hat, genießt besonderen Schutz.“ Reinbern Erben gab zu: „Als Stadtrat habe ich vor dem Beschluss nicht genug nachgefragt.“

Der neue Besitzer des Grundstücks hat aus der bisherigen Garagengemeinschaft innerhalb kurzer Zeit eine Notgemeinschaft gemacht, die verlangt, dass der Verkauf seitens der Stadt rückgängig gemacht wird. Hatten die Garagenbesitzer bislang zwischen 40 und 60 Euro pro Jahr als Pacht an die Stadt gezahlt, verlangt der neue Eigentümer ab 1. Juni pro Garage monatlich 30 Euro „Nutzungsentgelt“. Die Garagenbesitzer fühlen sich enteignet.

Die Gesetzeslage sieht tatsächlich so aus, erläuterte Jurist und Bürgermeister-Stellvertreter Jens Vogler, dass nur diejenigen noch „Eigentümer“ ihrer Garage sind, die es bereits waren, als die Garagen errichtet wurden und ihre Garage bis heute selbst nutzen. Ist die Garage zwischenzeitlich mit oder ohne Abstandszahlung an einen anderen Nutzer übergegangen, ist dieser tatsächlich nur Mieter, die Garage gehört dem Grundstückseigentümer. Lediglich die „Alteigentümer“ haben noch gewisse Rechte an ihrer Garage, Kündigungsschutz oder Recht auf Entschädigung. Auch können deren Pachten nur unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden. Seitens der Stadt wurde inzwischen geprüft, ob die „Alteigentümer“ eventuell auch noch ein Vorkaufsrecht gehabt hätten: Nein, so Jens Vogler, denn alle Verträge datieren nach dem 3. Oktober 1990.

Von den Stadträten kam daraufhin der Vorschlag, dass die Stadt ein Grundstück in Burg-Süd anbietet, auf dem Eigentumsgaragen von denen errichtet werden können, die sich mit dem neuen Eigentümer des Garagenkomplexes Burg-Süd nicht einig werden.

So weit sei man noch lange nicht, so Dietmar Winkler von den Garagenbesitzern. „Wir kämpfen bis zum Ende.“ Winkler hat bereits eine Kündigung zum 31. Dezember 2016 erhalten, weil er nicht bereit ist, ab 1. Juni 30 Euro pro Monat für seine Garage zu zahlen.