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Neue Satzung Kinderfeuerwehr wird verankert

Die überarbeitete Feuerwehrsatzung mit der dazugehörigen Kostensatzung ist vom Dornburger Ortschaftsrat bestätigt worden.

Von Manuela Langner 09.04.2016, 17:00

Dornburg l Die Bekämpfung von Schadenfeuern, die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen und ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfeleistungen bei Umweltschäden, die Mitwirkung im Katastrophenschutz und die Gestellung von Brandsicherheitswachen zählt die Satzung über die Errichtung der Freiwilligen Feuerwehr Gommern als Aufgaben der Feuerwehr auf.

In der Neufassung wurde der Paragraf 2, dass die Feuerwehr in Abstimmung mit dem Ortswehrleiter zu weiteren Hilfs- und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden kann, um die Einschränkung ergänzt: „... sofern ihre Einsatzbereitschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird“. Auf diese Änderung wies Ralf Fröhlich, in der Stadtverwaltung Gommern für den Brandschutz zuständig, am Mittwochabend die Mitglieder des Dornburger Ortschaftsrates hin.

Dass die Satzung künftig eine Kinderfeuerwehr vorsehe, sei auf Wunsch vieler Ortsfeuerwehren aufgenommen worden, setzte Ralf Fröhlich hinzu. Das Mindestalter für die Kinderfeuerwehr beträgt sechs Jahre, für die Jugendfeuerwehr zehn Jahre.

Neu ist auch die Berufung eines Stadtjugendfeuerwehrwartes. Dieser soll den Stadtwehrleiter neben seinen beiden Stellvertretern in seiner Arbeit unterstützen. Das sei bei derzeit acht, voraussichtlich bald neun Jugendfeuerwehren sinnvoll, erklärte Ralf Fröhlich. Die Berufung sei jedoch erst möglich, wenn die geänderte Satzung in Kraft getreten sei.

Eine zweite Änderung bei der Organisation betrifft die sogenannte Führungsstruktur. Nach den Erfahrungen des Hochwassers 2013 sollen hier für spezielle Aufgaben besonders geeignete Feuerwehrmitglieder zusammengefasst werden. Eine weitere Konkretisierung umfasst den Dienst in der Feuerwehr. Dort werden neben der Lösung von Einsatzaufgaben, den operativen Diensten oder der Teilnahme an Veranstaltungen, die im Ausbildungsplan ausgewiesen sind, nun auch Übungen berücksichtigt. Dass die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr auf Grundlage der Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt wird, wurde ebenfalls ergänzt.

Fragen zur geänderten Feuerwehrsatzung hatten die Dornburger Ratsmitglieder nicht. Sie empfahlen die Satzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung. Das gleiche galt für die Kostensatzung, die ebenfalls einstimmig bestätigt wurde.