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Ab März Abfall: Alle Fakten zum neuen Identsystem

Ab März wird der Abfall in Burg und Genthin nach einem neuen Ident-System eingesammelt. Jede Tonne wird digital erfasst und abgerechnet.

Von Falk Heidel 24.02.2017, 06:00

Burg/Genthin l Früher war nicht alles besser, aber einfacher: Jeder hat dieselben Müllgebühren bezahlt – egal, ob er seine Tonnen prall oder sparsam gefüllt hat. 152 Euro zahlt eine vierköpfige Familie aktuell dafür, dass ihre schwarze 80-Liter-Tonne alle 14 Tage entsorgt wird. Damit ist ab 1. März Schluss. Die Verbraucher zahlen zunächst Grundgebühren und bekommen im folgenden Jahr ihre Endabrechnungen. Die Volksstimme beantwortet alle Fragen rund um die künftige Müllentsorgung.

A wie AJL: Nach einer europaweiten Ausschreibung im vergangenen Jahr hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land (AJL) mit seinen gut 60 Mitarbeitern wiederum den Zuschlag für die Entsorgung unserer Mülltonnen bekommen. Allerdings: Die Preise, die die AJL gegenüber dem Landkreis für die Entsorgung abrechnet, sind gestiegen, weil es bei der Ausschreibung an Konkurrenz mangelte. Gut für die Arbeitsplätze im Landkreis, ungünstig für unsere Gebühren.

B wie Biotonnen: Laut Satzung des Landkreises muss jedes Grundstück über eine braune Biotonne verfügen. Davon sind wir aber noch meilenweit entfernt. Erst im Laufe des Jahres werden die noch fehlenden Biotonnen an die Grundstücke ausgeliefert. Die Abfuhr jeder braunen 80-Liter-Tonne kostet 1,66 Euro (120 Liter = 2,49 Euro). Aber: Grundstücksbesitzer können sich von der Biotonne befreien lassen. Sie müssen dies formlos beim Landkreis beantragen. Laut Sachgebietsleiter Christian Täger müssen sie die Eigenkompostierung auf ihrem Grundstück nachweisen: „Zum Beispiel mit einem Foto.“ Die Behälterkosten für die Biotonne sind bereits in der Abfallgrundgebühr enthalten.

C wie Chip: 32.000 schwarzen Restmüll-Tonnen stehen auf den Grundstücken des Landkreises. Die meisten haben in den vergangenen Wochen einen Chip erhalten. Aber nicht alle: „Keine Panik“, sagt Sachgebietsleiter Täger, „die betroffenen Verbraucher können ihre Behälter trotzdem zur Leerung bereitstellen. Jede Leerungen wird nachträglich erfasst.“ Die gilt auch für einige braune Biotonnen.

E wie Euro: Im April verschickt der Landkreis die Gebührenbescheide. Ein Schreiben betrifft die Monate Januar und Februar, wo anteilig die Gebühren nach dem alten Rechnungssystem erhoben werden. Ein zweiter Bescheid betrifft die Grundgebühren von März bis Ende Dezember. Darin enthalten sind Personengebühr, Behältergebühr und einer Gebühr für die Mindestentleerungen. Im März 2018 folgt dann rückwirkend die Endabrechnung für 2017. Darin enthalten sind dann die Gebühren für die Entleerungen der schwarzen und braunen Tonnen.

F wie Fragen: Kleine Mülltonnen und mehr Leerungen oder größere Tonnen seltener vor die Haustür stellen: Welche ist für mich die günstigere Variante? Solche Fragen beantwortet ein Internet-Gebührenrechner des Landkreises unter der Rubrik Umwelt und Natur.

G wie Grünschnitt: Umstritten und heiß diskutiert war das Thema Grünschnitt in den vergangenen Monaten. Ergebnis: Alles bleibt wie es ist – zumindest in diesem Jahr. Im Landkreis gibt es 18 Grünschnittplätze, die in der Regel ab März geöffnet sein werden. Die Verbraucher mit Wohnsitz im Jerichower Land können dort ihren Grünschnitt kostenlos anliefern.

I wie Intervalle: Es bleibt wie bisher, dass die AJL alle 14 Tage die schwarzen, braunen und blauen Tonnen vor den Grundstücken entleert. Jetzt entscheidet der Grundstücksbesitzer, ob er seine Tonne vor die Tür stellen möchte. Wenn eine Tonne entleert wird, spielt es für die Gebühr keine Rolle, wie voll sie ist.

K wie kalkulieren: Kosten und Mindestleerungen werden 2017 natürlich nur anteilig berechnet. Beispiel: Ein Drei-Personen-Haushalt mit schwarzer 80-Liter-Restmülltonne (zehn Mindestentleerungen) zahlt jährlich Grundgebühren in Höhe von 104,80 Euro. Weil 2017 aber nur zehn Monate (März bis Dezember) berechnet werden, beträgt diese Summe 90,38 Euro bei anteilig neun Mindestleerungen.

P wie Papiertonnen: Kostenlos bleibt die Entsorgung der blauen Papiertonnen, die wie gehabt alle zwei Wochen abgefahren werden. Der AJL erzielt mit dem Verkauf des Wertstoffs Erlöse, die sich auf unsere Gebühren positiv auswirken. Die Weltmarktpreise dafür sind deutlichen Schwankungen unterlegen. Interessant: Laut Satzung sind wir Verbraucher sogar verpflichtet, Papier und Pappe in den blauen Tonnen zu entsorgen. Die Abgabe an private Sammler ist illegal.

M wie Mindestentleerung: Egal, wie oft wir die schwarzen Tonnen vor die Tür stellen: Die Anzahl der Mindestentleerungen muss bezahlt werden (ist deshalb in der Grundgebühr enthalten). Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es sieben Mindestleerungen einer 80-Liter-Tonne pro Jahr. Bei vier Personen sind es mindestens 13 Entleerungen. Übrigens: Bis zu fünf Personen können gemeinsam eine 80-Liter-Restmülltonne nutzen, müssen diese jährlich mindestens 17-mal entleeren lassen. Ab sechs Personen muss der Haushalt eine 120-Liter-Tonne nutzen.

U wie Umsonst: Wer die Behältergröße wechseln möchte, kann dies einmal jährlich ohne Gebühr tun. Zum Beispiel wenn er seine 80-Liter-Restmülltonne gegen eine 120-Liter-Version tauschen möchte. Eine Nachricht an den Landkreis genügt. Telefon: (039 21) 949 75 02. Mail: abfallwirtschaft@lkjl.de.

V wie Verpackung: Gar nichts ändert sich bei den gelben Tonnen. Für den Verpackungsmüll ist der Landkreis nicht zuständig, ist auch nicht Bestandteil der Abfallgebühren. Die AJL leert die gelben Tonnen alle vier Wochen. Ihr Geld bekommt die Gesellschaft um Geschäftsführer Dr. Henning Gehm vom Dualen System Deutschland (DSD). Wir Verbraucher bezahlen die Entsorgung der Verpackungen anteilig über den Preis im Supermarkt. In die gelbe Tonne gehören Verpackungen, die einen grünen Punkt enthalten.