Konflikt um Zufahrt Kein Weg zum See

Die Mitglieder des Fischereivereins Burg kommen nicht mehr an den „Dunker See“. Die einzige Zufahrt wurde umgepflügt.

Von Katrin Wurm 23.11.2016, 06:00

Burg l Seit vielen Jahren ist der Fischereiverein Burg Pächter des „Dunker Sees“ zwischen Burg und Blumenthal. Zu den Pflichten, die sich aus dem Pachtvertrag ergeben, gehören Pflegemaßnahmen, die Besetzung des Sees mit Fischen und Angelmaßnahmen. Doch diese Pflichten können die Mitglieder des Fischereivereins derzeit nicht erfüllen, denn sie kommen nicht an den See heran. Die einzige Zufahrt wurde vom Agrarhof umgepflügt und wird nun landwirtschaftlich genutzt.

 „Sollten wir keine Zuwegung erhalten, müssen wir den Pachtvertrag kündigen, weil wir dann keine Möglichkeiten mehr haben, unsere Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen“, macht Wolfgang Skrypzak, Vorsitzender des Fischereivereins Burg, deutlich. Auch Marco Klapper, Chef der Burgkarpfen, ist sauer über den Zustand: „Es gibt schließlich auch viele ältere Angler, die den See bislang mit dem Fahrrad erreicht haben. Auch das ist nun unmöglich“, bedauert er.

Skrypzak und seine Vereinskollegen wandten sich mit ihrem Problem an die Stadt Burg. „Wir bitten Sie, Herr Bürgermeister, uns zu helfen, eine Zuwegung zum Pachtgewässer zu erhalten“, heißt es in dem Schreiben des Vereins an Jörg Rehbaum (SPD). „Wir wollen den Vertrag nicht kündigen. Denn damit würde eine Naturoase für die Bürger der Stadt und uns Angler verloren gehen“, schließt Fischereivereins-Vorstand Wolfgang Skrypzak in seinem Schreiben an.

Das Problem liegt im Detail: Für diese Zuwegung gibt es mehrere Eigentümer. Für Rehbaum steht fest: „Die müssen alle an einen Tisch. Sonst kriegen wir das Problem nicht gelöst, schließlich muss der Verein die Möglichkeit haben, den Dunker See zu bewirtschaften.“ Der Stadtchef will nun alle Akteure, samt Fischereiverein, in die Alte Kaserne zum Gespräch einladen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Der Landkreis mit seiner Unteren Fischereibehörde begrüßt diesen Vorstoß. „Zuständig sind wir aber für die Gewährleistung der Zuwegung nicht“, unterstrich Amtsleiter Henry Liebe.