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Asiatischer Holzbock Beschwerde gegen Fällen abgelehnt

Der Asiatische Holzbockkäfer (ALB) breitet sich weiter aus. Die Quarantänezone reicht bis in die Gemarkungen von Biederitz und Möser.

Von Andreas Mangiras 17.08.2016, 07:00

Burg/Biederitz/Möser l Einzige wirksame Bekämpfungsvariante ist bisher, bevorzugte Wirtsbäume im Umkreis von 100 Metern um einen befallenen Baum zu fällen und das Holz speziell zu entsorgen. Grundstücksbesitzer zogen dagegen vor Gericht und verloren.  Mehrere Grundstückseigentümer aus dem Magdeburger Stadtteil Rothensee sind in Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg im Streit um Baumfällungen wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers gescheitert (Aktenzeichen: 1 B 320/16 MD, 1 B 323/16 MD und 1 B 327/16 MD).

Das Jerichower Land hatte im vorigen Herbst den ersten Fall bei Biederitz. Die Quarantänezone zieht sich bis Hohenwarthe und wurde bis 2020 verlängert.

Mit ihren Eilanträgen hatten sich mehrere Grundstückseigentümer gegen Anordnungen zum Fällen von Bäumen gewandt. Diese waren von der zuständigen Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit Sitz in Bernburg erlassen worden, um den asiatischen Laubholzbockkäfer im Quarantänegebiet auszurotten und so seine Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Die von den Anordnungen betroffenen Bäume stehen allesamt in einem Radius von 100 Metern um zwei Ahornbäume inmitten des Stadtteils Rothensee, bei denen ein Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer im 1. Halbjahr 2016 bereits nachgewiesen worden war.

Das Verwaltungsgericht hat die Anträge der Grundstückseigentümer abgelehnt, teilte das Gericht mit. Die Anordnungen seien rechtlich nicht zu beanstanden. Sie beruhten auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach in einer Entfernung von mindestens 100 Meter vom Fundort sämtliche potenziellen Wirtsbäume des Käfers (u.a. Ahorn, Pappel, Birke, Weide, Rosskastanie, Hainbuche und Ulme) als befallsgefährdet anzusehen seien und der vorhandene Baumbestand in diesem Bereich um den Fundort vorsorglich zu beseitigen sei, um einer weiteren Ausbreitung des möglicherweise über minderwertige Holzverpackungen eingeschleppten Insekts entgegenzuwirken.

Die von den Grundstückseigentümern gegen die Fällungen vorgebrachten Gründe ließ das Gericht nicht gelten, erklärte ein Sprecher. Es führte aus, dass angesichts der Gefahr der weiteren Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers ein besonderes öffentliches Interesse an dem sofortigen Vollzug der Baumfällungen bestehe.

Mit speziellen Pheromonfallen, die einen für unbefruchtete ALB-Weibchen betörenden Duftstoff verteilen, will die Landesanstalt neuerdings vorgehen. 200 Fallen wurden in der gesamte Quarantänezone verteilt. Die Fallen hängen auch in den Kronen herrlicher alter Laubbäume in Sichtweite vom Herrenkrug-Parkhotel und am Elberadweg.