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Ausschreibung Neue Jagdpächter im Landkreiswald

900 Hektar Wald im Jerichower Land sind Eigentum des Landkreises. Die Kommune hat vier Jagdgebiete nach einer Ausschreibung vergeben.

Von Falk Heidel 27.06.2017, 01:01

Burg/Möckern l Zwölf Jahre lang können die neuen Pächter über ihre Jagdreviere verfügen. Die Verträge mit dem Landkreis laufen bis März 2029. In einem Ausschreibungsverfahren hatte der Landkreis vier Eigenjagdbezirke angeboten. Allesamt bisher von einheimischen Jägern betreut.

Alle vier befinden sich in der Möckeraner Region rund um Grabow, Stresow und Krüssau. Allesamt sind zwischen 135 und 307 Hektar groß. Attraktivstes Areal ist das Revier Grünthal mit dem ehemaligen Schießplatz Madel. Attraktiv deshalb, weil es sich um einen Mischwald mit einem hohen Tierbesatz handelt, unter anderem Rotwild. Das Ganze mehr als 300 Hektar groß. Kleinste Fläche mit 135 Hektar ist ein Revier in der Gemarkung Stresow/Grabow.

Richtige Ausschreibungen hat es bisher nie gegeben, heißt es aus Jägerkreisen. Das hatte den Vorteil, dass es einheimische Jäger waren, die sich um die Reviere kümmerten. Aus Sicht des Kreishaushaltes gab es natürlich das Problem, dass die Jagdpachten mit um die 15 Euro pro Hektar und Jahr als Einnahmen nicht optimal genutzt waren.

Das hat sich jetzt geändert. Fachleuten zufolge erzielt der Landkreis nun jährliche Pachten zwischen 40 und 60 Euro pro Hektar und Jahr. Das entspricht für Grünthal einen jährlichen Erlös von 18 000 Euro. Auf Anfrage der Volksstimme wollte der Landkreis diese Zahlen nicht bestätigen. Schriftlich erklärt Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann: „Die Pachten bewegen sich in dem genannten Rahmen und sind gegenüber der vorherigen Pachtphase leicht gestiegen.“

Kritisiert haben einige Jäger auch die Tatsache, dass bei der Ausschreibung entsprechende Jagdkonzepte nur eine untergeordnete Rolle gespielt hätten. Dem widersprach der Landkreis: „Für die Vergabe des Jagdausübungsrechts wurden Pachtbedingungen und Anforderungen an die Pächter sowie die Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen benannt.“

Jagdpächter darf nur werden, wer seinen Jagdschein länger als drei Jahre besitzt. Der Jäger kann ein Revier allein oder gemeinsam mit weiteren Jägern pachten. Bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier auf der Straße ist in der Regel der entsprechende Jagdpächter für die Entsorgung des Kadavers zuständig.